Reform der Universitätsmedizin

CDU und FDP haben eine Reform der Universitätsmedizin beschlossen. Sie verfolgen damit den Ausbau der Vernetzung von Hochschulen und Universitätskliniken. SPD und Grüne stimmten gegen die Reformpläne.

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Dafür gestimmt
72
Dagegen gestimmt
48
Enthalten
1
Nicht beteiligt
18
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bernhard SchätzleBernhard SchätzleCDU47 - Freiburg II Dafür gestimmt
Portrait von Karl KleinKarl KleinCDU37 - Wiesloch Dafür gestimmt
Portrait von Winfried MackWinfried MackCDU26 - Aalen Dafür gestimmt
Portrait von Johanna LichyJohanna LichyCDU18 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Jörg DöpperJörg DöpperCDU9 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Ilse UnoldIlse UnoldCDU4 - Stuttgart IV Dafür gestimmt
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dafür gestimmt
Portrait von Guido WolfGuido WolfCDU55 - Tuttlingen-Donaueschingen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus SchüleKlaus SchüleCDU46 - Freiburg I Dafür gestimmt
Portrait von Werner PfistererWerner PfistererCDU34 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ScheffoldStefan ScheffoldCDU25 - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Hans HeinzHans HeinzCDU16 - Schorndorf Dafür gestimmt
Portrait von Karl ZimmermannKarl ZimmermannCDU8 - Kirchheim Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LuscheUlrich LuscheCDU58 - Lörrach Nicht beteiligt

Durch die Reform des Universitätsmedizingesetzes (UniMedG) soll eine besser Grundlage für die weitere Vernetzung von Universitäten und Universitätsmedizin geschaffen werden. Damit, so CDU und FDP, werde die Spitzenposition der baden-württembergischen Universitätsmedizin verstärkt.

Es sollen u.a. neue Körperschaften entstehen, wobei die Kliniken Teil der medizinischen Fakultäten werden. Bei der Ausgestaltung dieser Idee sollen die Hochschulen und Universitätskliniken ausreichend Spielraum durch das Gesetz erhalten. Außerdem ist eine Übergangsphase bis 2013 vorgesehen.

SPD und Grüne lehnen die Änderung entschieden ab. Als Begründung wird u.a. angeführt, dass die Gesetzesänderung zu mehr Bürokratie führen würde und eine Verbesserung somit nicht erkennbar sei.