Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der NATO-Operation "SEA GUARDIAN" im Mittelmeer

Der von der Bundesregierung eingebrachte Antrag sieht vor, dass der SEA GUARDIAN-Bundeswehreinsatz im Mittelmeer verlängert wird. Bei dem Einsatz handelt es sich um die Beteiligung deutscher Streitkräfte an einer maritimen Operation der NATO im Mittelmeer mit den Aufgaben den Seeraum zu überwachen, Terrorismus zu bekämpfen und Kapazitäten im Mittelmeerraum aufzubauen.

Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Auschusses, in welcher der Einsatz befürwortet wird. Die Beschlussempfehlung und somit auch der Antrag wird mit 437 Stimmen der CDU/CSU, der SPD und der FDP angenommen. 198 Gegenstimmen kommen von der Fraktion der LINKEN, der AfD und der GRÜNEN.

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Dafür gestimmt
437
Dagegen gestimmt
198
Enthalten
2
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Die Bundesregierung fordert mit Ihrem Antrag eine Weiterführung des durch die NATO veranlassten Einsatzes von Streitkräften im Mittelmeer, an dem auch die Bundeswehr beteiligt ist.

Begründet wird der Einsatz in dem Antrag unter anderem mit dem hohen Stellenwert der maritimen Verkehrs- und Versorgungswege und die zentrale Bedeutung der Sicherheit dieser Wege für die NATO und ihre Mitglieder. Die instabile Lage im Nahen Osten und Nordafrika werde zudem von nicht staatlichen Akteuren für illegale Aktivitäten, wie Waffen- und Menschenschmuggel genutzt, da die Fragilität der einzelnen Staaten eine staatliche Kontrolle nicht ermögliche. Der Einsatz der Mission SEA GUARDIAN ermögliche die frühzeitige Erkennung dieser illegalen Aktivitäten und diene als Instrument diesen entgegenzuwirken. Die Mission ist nur eine von vielen verschiedenen militärischen Einsätzen im Mittelmeer. Weiter Akteure sind die Europäische Union und deren Grenz- und Küstenwache FRONTEX sowie die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFL).
Für alle Einsätze im Mittelmeer gilt die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen.

Rechtlich erfolgt der Einsatz auf Grundlage verschiedener Beschlüsse des Nordatlanikrats, sowie der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2292 (2016) und dessen Folgeresolutionen, zuletzt Resolution 2473 (2019). Die Einsatztruppen handeln nach den Regeln eines Systems gegen-seitiger kollektiver Sicherheit (Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes). Eine Beteiligung an der SEA GUARDIAN-Mission sei nur möglich, solange ein entsprechender Beschluss des Nordatlantikrats und die konstitutive Zustimmung des Bundestages gegeben sei, längstens jedoch bis zum 31. März 2022.

2020 konnten insgesamt mehr als 30.000 Schiffe identifiziert werden, wobei drei davon im Rahmen eines "Maritime Situation Awareness Approaches" kontrolliert wurden. Aktiv an der Mission beteiligt sind derzeit 280 Soldat:innen der deutschen Bundeswehr. Im Jahr 2021 können wie auch schon im Vorjahr bis zu 650 Soldat:innen eingesetzt werden; zudem wurden ca. 3,2 Millionen Euro an Zusatzausgaben genehmigt.

Der Antrag wird mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD und der FDP angenommen.  Ralf Kapschack, Hilde Mattheis und René Röspel der SPD votieren gegen den Antrag . Ablehnung des Antrags kommt außderdem von der LINKEN, der AfD und den GRÜNEN, mit Ausnahme von Oliver Krischer und Lisa Paus (beide GRÜNE).