Die beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 sehe ich kritisch. Über diese Honorarsätze entscheidet allerdings nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die zuständigen Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auf Bundesebene.