Im vorliegenden Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird daher sichergestellt, dass bestehende Schutzmechanismen der Familienversicherung erhalten bleiben.
Nach Angaben des Hauses handelte es sich dabei jedoch um ein Versehen, denn eine Anpassung für diese Gruppe hatte das BMI nach Informationen, die uns als Abgeordneten im Innenausschuss vorgelegt wurden, nicht vorgesehen.