Ich halte es für richtig, dass grundsätzlich Therapiefreiheit gewährt wird. Jeder Mensch, der sich z. B. mit Homöopathie oder Anthroposophie behandeln lassen möchte, soll das tun können. Ebenso richtig finde ich, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung übernimmt.