Ich darf Sie dahingehend u.a. auf die erläuternde Begründung des Gesetzentwurfs verweisen sowie auf die Antworten, die ich hier an anderer Stelle zum selben Thema gegeben habe
Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des beamtenrechtlichen Streikverbots ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich geklärt