Die Chancen, das Ministerialschreiben von 1953 zur Verhinderung von Schwarzbauten politisch neu aufzugreifen und in ein modernes Instrument – etwa einen verbindlichen, standardisierten Prüfkatalog – zu überführen, sind aus grüner Sicht grundsätzlich gut, wenn man zwei Ebenen zusammendenkt: das damals eingeforderte konsequente bauaufsichtliche Einschreiten und die heute gefestigte Rechtsprechung des BayVGH zum „aliud“ als anderem, von der Genehmigung nicht mehr gedeckten Bauvorhaben