Die aktuellen Einschränkungen für einen Selbsteinbau gehen vor allem auf eine entsprechende EU-Verordnung zurück. Demnach droht bei unsachgemäßer Handhabung eine Gefahr für Leib und Leben, die der Gesetzgeber in diesem Fall minimieren will.
Angesichts der steigenden Lebenserwartung halte ich es grundsätzlich für nachvollziehbar, dass man auch über eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung spricht.