Archiv: Die Transparenz-Versprechen aller Bundestagskandidat:innen (Bundestagswahl 2021)

Masken-Affäre, Aserbaidschan-Connection, Wirecard. Nach den Lobby- und Korruptionsskandalen der vergangenen Monaten stehen Politiker:innen in der Pflicht, das verlorene Vertrauen in die Demokratie zurückzugewinnen. Die Bundestagswahl am 26. September 2021 bietet die Chance für einen Neuanfang, bei dem Transparenz und ein fairer Zugang zur Politik im Mittelpunkt stehen. 

Wir haben Kandidierenden und Abgeordneten die Gelegenheit gegeben, sich mehr zur Umsetzung von effektiven Lobby- und Transparenzregeln sowie zu mehr Offenheit in ihrer eigenen parlamentarischen Arbeit zu bekennen. Wichtig ist: Hier geht es um die persönliche Positionen zu den fünf von abgeordnetenwatch.de aufgestellten konkreten Punkten. Wenn ein:e Kandidat:in dem Punkt nicht zustimmt, bedeutet das nicht automatisch, dass eine gegenteilige Position vertreten wird.

Nach der Wahl werden wir die gewählten Abgeordneten an ihre abgegebenen Versprechen erinnern.

1.624 Kandidat:innen haben mitgemacht, darunter zahlreiche Spitzenpolitiker:innen und Bundestagsabgeordnete! So bekommen Wähler:innen Klarheit über die Transparenz ihrer Kandidierenden! Eine durchsuchbare Tabelle mit allen Transparenz-Versprechen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Die fünf Transparenz-Versprechen im Überblick:

1. Verbot von Unternehmenspenden an Parteien

2. Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz

3. Effektives Lobbyregister

4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r

5. Lobbykontakte der Abgeordneten

Mehr Erfahren: Hintergründe zu den Transparenz-Versprechen

Gesetzliche Maßnahmen:

1. Verbot von Unternehmensspenden an Parteien

Um die Unabhängigkeit von Parteien zu stärken und zu verhindern, dass Unternehmen versuchen, durch Spenden Einfluss zu nehmen, sollten Spenden von Unternehmen und anderen juristischen Personen an Parteien grundsätzlich verboten werden. In anderen europäischen Ländern ist dies bereits üblich, zum Beispiel in Frankreich und Spanien. Spenden von natürlichen Personen (also Privatpersonen) wären hiervon nicht betroffen und weiter zulässig.

 

2. Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz

Für die Überprüfung der Transparenzangaben von Abgeordneten ist derzeit die Bundestagsverwaltung zuständig, die dem:der Bundestagspräsident:in untersteht. Auch beim Lobbyregister, das im Januar 2022 in Kraft treten wird, ist alleine die Bundestagsverwaltung für die Kontrolle zuständig, eine externe Überprüfung ist nicht geplant. Um Unbefangenheit sicherzustellen und den bzw. die Bundestagspräsident:in zu entlasten, sollte stattdessen eine unabhängige, überparteiliche Prüfinstanz eingesetzt werden, zum Beispiel in Form eines Transparenz-Gremiums, die vom Bundestag gewählt wird. Die Aufgaben der Prüfinstanz: Überwachung der Angaben im Lobbyregister sowie der Transparenzangaben von Abgeordneten; Befugnis bei Unklarheiten Nachforschungen anzustellen; Anhörung bei Verfahren zu Verstößen. Um die Parlamentsautonomie zu gewährleisten, sollten finale Entscheidungen zum Umgang mit Verstößen und anderen strittigen Fragen beim Bundestag verbleiben. Die genaue Ausgestaltung der Prüfinstanz sollte in einem parlamentarischen Verfahren ermittelt werden.

 

3. Effektives Lobbyregister

Ab 2022 tritt das neue Lobbyregister in Kraft. Lobbyist:innen müssen sich dann registrieren, wenn sie zum Zweck der Interessenvertretung Kontakt mit Mitgliedern des Bundestags oder mit der Bundesregierung aufnehmen. Jedoch erfährt die Öffentlichkeit nicht, mit wem einzelne Lobbyist:innen im Gespräch sind und auch nicht um welche Anliegen es geht. Um die Einflussnahme auf konkrete Entscheidungsprozesse und Gesetzesvorhaben für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen, sollten Lobbyist:innen im Lobbyregister ihre Treffen mit Bundestags- und Regierungsvertreter:innen dokumentieren, inkl. Angaben zu Datum, Anliegen und Namen von Gesprächspartner:innen. Eine vergleichbare Regelung gilt beispielsweise bereits in der Europäischen Union, wo EU-Kommissare und Teile des EU-Parlaments ihre Lobbytreffen online veröffentlichen müssen.

Offenheit in der persönlichen Arbeit von Abgeordneten:

4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r

Gemeint sind die tatsächlich geflossenen Gelder aus öffentlichen Kassen. So sind neben den Diäten auch die Büroausstattung, Kostenpauschale, Mitarbeiter:innenpauschale, mögliche Fraktionszulagen oder Zahlungen, die Abgeordnete als Mitglied der Regierung erhalten (z.B. Minister:in, Staatssekretär:in) anzugeben. So können Bürger:innen nachvollziehen wie viel Geld ein:e Abgeordnete:r aus Steuermitteln erhält und wie viel und für was er oder sie das Geld ausgibt. Angaben zu Nebentätigkeiten sind an dieser Stelle nicht gemeint, da diese ohnehin offenlegt werden müssen.

 

5. Lobbykontakte der Abgeordneten

Gespräche mit Interessenvertreter:innen sind wichtig, damit sich Abgeordnete über Fachfragen informieren können und die Interessen unterschiedlicher Gruppen Gehör finden. Zugleich muss es für Bürger:innen nachvollziehbar sein, wer auf politische Entscheidungen Einfluss nimmt. Abgeordnete können für mehr Transparenz sorgen, indem sie ihre Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (nach Bundeslobbyregistergesetz) veröffentlichen. Gemeint sind vor allem folgende Angaben: Datum, Art des Kontakts (E-Mail, Telefonat, Gespräch), Auftraggeber:innen oder Organisation des:der Lobbyist:in und Gesprächsthema (ggf. Gesetz oder ähnliche Vorhaben). Personenbezogene Daten müssen dabei nicht offengelegt werden. Die Angaben können z.B. vierteljährlich online öffentlich gemacht werden.

 

Diese Transparenz-Versprechen geben bekannte Politiker:innen ab:

Als einzige der drei Kanzlerkandidat:innen hat Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) ihr Transparenz-Versprechen abgegeben. Ihre Konkurrenten Olaf Scholz (SPD) und Armin Laschet (CDU) haben sich nicht beteiligt.

Begründungen zur Auswahl konnten ebenfalls abgegeben werden und finden sich im Profil der Kandidat:innen.

Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen:

  • STIMME ZU: Verbot von Unternehmensspenden an Parteien
  • STIMME ZU: Unabhängige Prüfinstanz
  • STIMME ZU: Effektives Lobbyregister
  • STIMME ZU: Meine Einnahmen und Ausgaben als Abgeordnete offenlegen
  • LEHNE AB: Meine Lobbykontakte offenlegen

Letzte Änderung: 10.09.2021 - 13:55

Zum Profil von Annalena Baerbock.

 


Saskia Esken, SPD-Parteivorsitzende:

  • LEHNE AB: Verbot von Unternehmensspenden an Parteien
  • LEHNE AB: Unabhängige Prüfinstanz
  • STIMME ZU: Effektives Lobbyregister
  • STIMME ZU: Meine Einnahmen und Ausgaben als Abgeordnete offenlegen
  • STIMME ZU: Meine Lobbykontakte offenlegen

Letzte Änderung: 12.08.2021 - 14:52

Zum Profil von Saskia Esken.


Christian Lindner, FDP-Parteivorsitzender

  • LEHNE AB: Verbot von Unternehmensspenden an Parteien
  • LEHNE AB: Unabhängige Prüfinstanz
  • LEHNE AB: Effektives Lobbyregister
  • LEHNE AB: Meine Einnahmen und Ausgaben als Abgeordnete offenlegen
  • LEHNE AB: Meine Lobbykontakte offenlegen

Letzte Änderung: 20.07.2021 - 15:49

Zum Profil von Christian Lindner


Roderich Kiesewetter, CDU-Außenpolitiker

  • LEHNE AB: Verbot von Unternehmensspenden an Parteien
  • STIMME ZU: Unabhängige Prüfinstanz
  • STIMME ZU: Effektives Lobbyregister
  • STIMME ZU: Meine Einnahmen und Ausgaben als Abgeordnete offenlegen
  • STIMME ZU: Meine Lobbykontakte offenlegen

Letzte Änderung: 27.07.2021 16:15

Zum Profil von Roderich Kiesewetter

 


Janine Wissler, Parteivorsitzende von Die Linke

  • STIMME ZU: Verbot von Unternehmensspenden an Parteien
  • STIMME ZU: Unabhängige Prüfinstanz
  • STIMME ZU: Effektives Lobbyregister
  • STIMME ZU: Meine Einnahmen und Ausgaben als Abgeordnete offenlegen
  • STIMME ZU: Meine Lobbykontakte offenlegen

Letzte Änderung: 27.07.2021 16:53

Zum Profil von Janine Wissler