Einführung eines Paritätsgesetzes

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition fordert in ihrem Antrag eine Änderung des Landeswahlgesetzes. Die Änderung sieht eine paritätische Besetzung der Landeslisten vor, also jeweils zu 50% Frauen und Männer. Die Koalitionsfraktionen stimmten nahezu geschlossen für den Antrag. AfD und CDU lehnten diesen geschlossen ab. 

Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

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Dafür gestimmt
42
Dagegen gestimmt
37
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Jürgen ReinholzJürgen Reinholzfraktionslos14 - Gotha I Nicht beteiligt
Portrait von Klaus RietschelKlaus Rietschelfraktionslos Nicht beteiligt
Portrait von Siegfried GenteleSiegfried Gentelefraktionslos Dagegen gestimmt
Portrait von Werner PiddeWerner PiddeSPD14 - Gotha I Dafür gestimmt
Portrait von Claudia ScheerschmidtClaudia ScheerschmidtSPD42 - Gera II Dafür gestimmt
Portrait von Matthias HeyMatthias HeySPD15 - Gotha II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HartungThomas HartungSPD32 - Weimar II Dafür gestimmt
Portrait von Eleonore MühlbauerEleonore MühlbauerSPD23 - Ilm-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar BeckerDagmar BeckerSPD3 - Nordhausen I Dafür gestimmt
Portrait von Oskar HelmerichOskar HelmerichSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Frank WarneckeFrank WarneckeSPD25 - Erfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Diana LehmannDiana LehmannSPD21 - Suhl / Schmalkalden-Meiningen IV Dafür gestimmt
Portrait von Dorothea MarxDorothea MarxSPD10 - Kyffhäuserkreis I Dafür gestimmt
Portrait von Birgit PelkeBirgit PelkeSPD1 - Eichsfeld I Dafür gestimmt
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt

Die Landeslisten, welche paritätisch und alternierend besetzt werden müssen, sollen zum Schutz vor struktureller Diskriminierung von Kandidatinnen in parteiinternen Nominierungsverfahren und zur Sicherung ihres Anspruchs auf Chancengleichheit dienen. Der Landeswahlausschuss ist durch die Erneuerung des Landeswahlgesetzes verpflichtet Landeslisten zurückzuweisen, wenn diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Personen, die im Personenstandsregister als "divers" eingetragen sind, können unabhängig von dem Platz kandidieren. Nach einer diversen Person kann ein Mann oder eine Frau kandidieren.

Durch das Gesetz soll Artikel 3 im Grundgesetz wie auch Artikel 2 in der thüringischen Landesverfassung gestärkt werden. Beide Artikel fordern die Gleichberechtigung der Geschlechter.

 


Jörg Kellner (CDU) sieht in der Änderung des Landeswahlgesetzes einen Eingriff in die Freiheit der Wahl, da die Listenaufstellungen das Wahlrecht unmittelbar berühren würden. Zudem behauptet Kellner, dass Personen mit der Angabe "divers" einen Vorteil haben würden, da diese auf allen Plätzen kandidieren dürfen. 

 

Dorothea Marx (SPD) entkräftet das Argument von Kellner, indem sie sagt, dass man als Bürger:in nicht frei jemanden wählen könnte, da Parteien allein bestimmen, wer auf welchem Listenplatz steht. Sie bezieht sich außerdem auf die Thüringische Landesverfassung, welche ausdrücklich Maßnahmen fordert, um die Gleichstellung von Frau und Mann in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern. 

 

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition fordert in ihrem Antrag eine Änderung des Landeswahlgesetzes. Die Änderung sieht eine paritätische Besetzung der Landeslisten vor. Die Koalition stimmte für den Antrag. Oskar Helmerich aus der SPD stimmte als Einziger aus der Koalition gegen den Antrag. AfD und CDU lehnten diesen geschlossen ab. 

Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.