Gesetzesentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes

Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der schleswig-holsteinische Landtag das Sparkassengesetz geändert.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
48
Dagegen gestimmt
47
Enthalten
0
Nicht beteiligt
0
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Mit dem Gesetz soll den öffentlich-rechtlichen Sparkassen u.a. die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Bildung von Stammkapital eröffnet werden. Diese können sich durch die Hereineinnahme eines oder mehrerer Minderheitsbeteiligter künftig breiter aufstellen.

Durch die Stärkung der Eigenkapitalbasis wird außerdem der Kreditgewährungsspielraum der Sparkassen ausgeweitet.