Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Sachsen

Am 5. September 2018 wurde im Sächsischen Landtag über einen Gesetzentwurf zur Förderung des Klimaschutzes in Sachsen abgestimmt. Dieser besagt, dass die Treibhausgasemissionen pro Kopf und Jahr mittelfristig zumindest auf den nationalen Durchschnitt sinken sollen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr empfahl, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Von den 126 Abgeordneten stimmten 30 MdL zu und 85 Abgeordnete lehnten den Gesetzentwurf ab, weshalb dieser insgesamt abgelehnt wurde. Die Zustimmungen stammen von den GRÜNEN und der LINKEN, abgelehnt wurde von Christ- und Sozialdemokraten sowie von der AfD.

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Dafür gestimmt
30
Dagegen gestimmt
85
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 126 Abgeordneten.

Der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion beinhaltet zum einen die Forderung der Festlegung eines Minderungsziels für Treibhausgasemissionen pro Einwohner in Sachsen. Zum anderen soll die Jahressumme der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2025 auf zehn Tonnen und bis 2035 auf fünf Tonnen pro Kopf und Jahr reduziert werden. Außerdem formuliert das Gesetz einen Klimaschutzgrundsatz zur Verwirklichung dieser Ziele. Danach sollen der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien eine besondere Bedeutung zukommen. Um umfassendere Aufgaben in diesem Bereich zu koordinieren, soll eine Stabstelle für den Klimaschutz eingerichtet werden. Sämtliche öffentliche Stellen Sachsens sollen als Vorbild vorausgehen und bis 2030 klimaneutral organisiert sein.Mit diesem Gesetz soll bezweckt werden, im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr befand, dass "im Gesetzentwurf die inzwischen geänderten rechtlichen globalen Rahmenbedingungen keine Berücksichtigung gefunden hätten. Im jetzigen Energie -und Klimaprogramm (EKP) seien die klimapolitischen Zielsetzungen festgehalten und weitere Intentionen und Zielsetzungen ließen sich dort integrieren."

Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt.

 

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