Ablehnung des Einspruchs gegen den Ordnungsruf gegen Jan Schmidt

Der AfD-Abgeordnete Jan Schmidt erhob Einspruch gegen einen gegen ihn erteilten Ordnungsruf. In seiner Beschlussempfehlung empfahl der Ältestenrat den Einspruch abzulehnen. Letztendlich wurde der Einspruch mit den Stimmen der CDU, SPD, Linken sowie der Grünen abgelehnt. Der CDU-Abgeordnete Frank Scheurell enthielt sich.

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Dafür gestimmt
56
Dagegen gestimmt
20
Enthalten
1
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 87 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Bernhard DaldrupCDU15 - Blankenburg Dafür gestimmt
Portrait von Matthias BüttnerMatthias BüttnerAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Christina BuchheimChristina BuchheimDIE LINKE22 - Köthen Dafür gestimmt
Gabriele BrakebuschCDU9 - Oschersleben Dafür gestimmt
Portrait von Siegfried BorgwardtSiegfried BorgwardtCDU25 - Jessen Dafür gestimmt
Portrait von Carsten BorchertCarsten BorchertCDU1 - Salzwedel Dafür gestimmt
Bernhard BönischCDU37 - Halle III Dafür gestimmt
Frank BommersbachCDU Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen BarthJürgen BarthSPD2 - Gardelegen-Klötze Dafür gestimmt
Portrait von Katja BahlmannKatja BahlmannDIE LINKE41 - Zeitz Dafür gestimmt
Gottfried Backhausfraktionslos40 - Querfurt Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang AldagWolfgang AldagDIE GRÜNEN36 - Halle II Dafür gestimmt

In der Plenardebatte am 21. Juni 2018 wurde gegen den AfD-Abgeordneten Jan Schmidt im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 25 ein Ordnungsruf erteilt. Der Abgeordnete erhob daraufhin Einspruch gegen diesen Ordnungsruf. Die AfD-Fraktion beantragte zur Verhandlung des Einspruchs eine namentliche Abstimmung.

Entsprechend der Geschäftsordnung gab es keine Aussprache und die Abgeordneten stimmten direkt ab.