Landesklimaschutzgesetz

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in einer namentlichen Abstimmung ein neues Klimaschutzgesetz beschlossen. Das Landesklimaschutzgesetz legt fest, dass Rheinland-Pfalz bis 2040 klimaneutral sein soll, also nicht mehr schädliche Gase ausstößt, als die Natur aufnehmen kann. Bis 2030 sollen die Emissionen um 67 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken, bis 2035 um 83 Prozent. Außerdem soll ab 2030 der gesamte Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarenergie kommen. Als neues Instrument soll der sogenannte CO₂-Schattenpreis eingeführt werden. Damit werden klimaschädliche Bauweisen in der Planung künstlich teurer, sodass klimafreundliche Lösungen bevorzugt werden. Wälder, Moore und Grünflächen sollen zusätzlich geschützt werden, weil sie CO₂ speichern und die Artenvielfalt sichern. Ein digitales Register soll die Fortschritte beim Klimaschutz dokumentieren.

Der Gesetzentwurf wurde in der Schlussabstimmung mit 53 Ja-Stimmen angenommen. 46 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
53
Dagegen gestimmt
46
Enthalten
0
Nicht beteiligt
2
Abstimmungsverhalten von insgesamt 101 Abgeordneten.