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Matthias Bartke
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Frage von Horst K. •

Frage an Matthias Bartke von Horst K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bartke,
nachdem am 18.11.2020 das "3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ansteht, die entscheidende Grundgesetze aushebeln wird, bitte ich Sie und die Fraktion der SPD um eine Fakten- und Gewissensbasierte Abstimmung. Gibt es bei so einer fundamentalen Abstimmung, bei der es um extremste Einschränkungen von wichtigen Grundgesetzen geht, eigentlich so etwas wie einen Fraktionzwang?- da mir die Abstimmungen innerhalb der Fraktion, gefühlsmäßig immer etwas zu einheitlich sind! Auf welcher Grundlage (RKI-Faktenbasiert - zB über offizielle Informationsquellen wie "Dashboard RKI" oder nach dem Bauchgefühl?) treffen sie ihre Abstimmungsentscheidung?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kirschner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Wenn Menschen wie Sie für die Achtung und Einhaltung von Grundrechten eintreten, so ist das gut und es beeindruckt mich.

Bevor ich Ihnen Ihre spezifische Frage beantworte, möchte ich eines vorweg sagen: das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschränkt den Handlungsspielraum der Exekutive, es erweitert ihn nicht. Erst recht hebelt es nicht unser Grundgesetz aus. Wir haben der Exekutive durch dieses neue Gesetz sehr viel genauere Leitplanken und Kriterien vorgegeben, die sie beim Erlassen von Infektionsschutzmaßnahmen beachten muss. Zudem sind die Maßnahmen jetzt generell auf vier Wochen befristet. Falls eine Landesregierung Maßnahmen verlängern will, muss sie deren Notwenigkeit erneut begründen und erneut erlassen. Man könnte also auch von einem "Beschränkungsgesetz" sprechen.

Zu Ihrer Frage: einen "Fraktionszwang" im Sinne dessen, dass man als Abgeordneter gezwungen sei, auf eine bestimme Weise abzustimmen, gibt es nicht. Wir als Abgeordnete sind allein unserem Gewissen verpflichtet.

Dennoch hat es sich als gute Praxis für unsere parlamentarische Demokratie erwiesen, wenn die Diskussionen um spezifische Sachfragen innerhalb der Fraktionen ausgefochten werden, man dann zu einer gemeinsamen Fraktionsposition kommt und auch gemeinsam abstimmt. Das Wort "Fraktionsdisziplin" wäre wohl passender. Natürlich darf man als Abgeordneter immer trotzdem auch anders abstimmen, wenn man nach den Verhandlungen innerhalb der Fraktion mit der gemeinsamen Position nicht leben kann. Ich habe das im Einzelfall auch schon gemacht. Hier habe ich jedoch mit meiner Fraktion abgestimmt, weil ich das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz für richtig und wichtig halte.

Natürlich informieren sich die Abgeordneten auch selbständig über die Entwicklung der Zahlen und über verschiede Handlungsmöglichkeiten. Ich persönlich informiere mich regelmäßig über die Veröffentlichungen des RKI und anderer Forschungsinstitute. Als Vorsitzender des Sozialausschusses habe ich ein besonderes Augenmerk auf die Schwachen in unserer Gesellschaft. Daher spreche ich auch viel mit Vertreterinnen von Sozialverbänden und Gewerkschaften darüber, wie sich die Coronakrise auf vulnerable Gruppen auswirkt und was wir tun können, um ihnen in diesen Tagen effektiv zu helfen. Auch der Kontakt mit Bürgern aus meinem Wahlkreis - sei es schriftlich oder telefonisch - ist eine wichtige Informationsquelle für mich, die mir bei meinen Entscheidungen hilft.

Sehr geehrter Herr Kirschner, bitte seien Sie versichert: das Wohl und die Freiheitsrechte der Menschen stehen im Zentrum meines politischen Handelns. Auch die Bundesregierung wägt bei jeder Entscheidung genau ab, wie sich eine neue Regelung auswirkt und hinterfragt stets, was notwendig ist und was nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bartke