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Zaman Masudi
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Frage von Ingrid K. •

Frage an Zaman Masudi von Ingrid K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Masudi!

In Anbetracht des neuen sog. „ÖPP-Beschleunigungsgesetzes“, der vielerorts vorliegenden Weitergabe von Aufgaben der öffentlichen Hand in die Hände der Privatwirtschaft (Öffentlich Private Partnerschaft, ÖPP) und den in Hamburg anstehenden Bewegungen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung möchte ich an Sie folgende Fragen richten:

1. Inwieweit könnten Bürger neben den anderen an ÖPP Beteiligten – „die Politik, die Verwaltung, der private Investor, der private Betreiber“ – im Bereich der privaten Wasserversorgung „profitieren“, wie es in der Begründung zu o.g. Gesetz gefordert wird (Seite 1O des Gesetzentwurfs), wenn ihre Wasserversorgung in Form von ÖPP organisiert wird?

2. Blieben die Risiken der Verschlechterung der Wasserqualität und der Vernachlässigung der Ressourcenpflege nicht zwangsläufig doch beim Verbraucher als Betroffenem und könnte er diese Risiken beeinflussen wie in der o.g. Begründung zum Gesetz gefordert? Wenn ja, wie?

3. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die in o.g. Begründung geforderte „größtmögliche Transparenz“ bei Geschäftsabschlüssen nach ÖPP im Bereich der Wasserversorgung zu gewährleisten und wieweit könnte eine solche Transparenz gehen?

4. Halten Sie es für richtig, dass für die Anwendung von ÖPP in der Begründung für o.g. Gesetz auch die öffentliche Wasserversorgung vorgeschlagen wird und in gleiche Reihe gestellt wird wie Schulen..., Telekommunikation..., Energieversorgung..., ÖPNV..., Medienbereich, obwohl eine Wasserversorgung im Gegensatz zu den anderen genannten Bereichen ein natürliches Monopol darstellt, da es zu Wasser keine Alternative gibt?

Ich danke Ihnen im voraus für eine konkrete Antwort

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Kretzschmar,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sie geben mir Gelegenheit, deutlich zu machen, wie die vier Fraktionen im Bundestag SPD/ Grüne und CDU/FDP mit diesem Gesetz einen weiteren Schritt in die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge unternommen haben. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir diesen Ausverkauf staatlicher Gestaltungsmöglichkeiten eindeutig ablehnen.
Ich kann nicht erkennen, dass Bürgerinnen und Bürger bei einer privaten Wasserversorgung profitieren. Ziemlich sicher können Kunden Preiserhöhungen erwarten, denn das Gerede von Effizienzgewinnen, die an die Kunden weitergegeben werden, ist nachweislich PR-Gerede. Sicher sind bei privaten Übernahmen auch Entlassungen oder Gehaltsreduzierungen bei den Mitarbeitern ebenso wie reduzierte Unterhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen in die Anlagen. Auch der vorsorgende Gewässerschutz dürfte leiden, weil die von vielen öffentlichen Wasserversorgern übernommenen freiwilligen Leistungen dem privaten Renditestreben direkt zuwider laufen.

Im Unterschied zur reinen Privatisierung öffnet dieses Gesetz einen anderen bzw. weiteren Weg der Kooperation beim Entwerfen/ Planen und Betreiben/ Finanzieren von bisher öffentlichen Dienstleistungen. Besonders problematisch sind auch Befreiungsregelungen bei der Grund- und Grunderwerbsteuer sowie vergaberechtliche Novellierungen.

Wir meinen, dass der Staat sich nicht aus allem zurückziehen darf und deshalb ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sich verstärkt einmischen. Politiker kann man abwählen – Wirtschafts- und Konzernvertreter nicht..

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Zaman Masudi