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Wolfgang Wieland
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Frage von Ralf G. •

Frage an Wolfgang Wieland von Ralf G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

erfreulicherweise zeigen Sie Interesse an Informationen bzgl. LuftSiG und dessen Auswirkungen auf Betroffene.

Haben Sie schon mal daran gedacht, sich Infos zur Pilotensicht z.B. von der AOPA zukommen zu lassen?

Hiermit möchte ich mich noch nachträglich für den etwas verstümmelten vorangegangenen Text entschuldigen, wegen der Platzbegrenzung auf dieser Plattform mußte ich diesen leider zusammenstreichen was nicht so recht gelungen ist.
Ihren Ausführungen zu den Gefahren von Kleinflugzeugen im Sinne des LuftSiG kann ich nicht folgen.

http://www.aopa.org/whatsnew/newsitems/2002/020621_homeland_security.html
Schurken erhalten keine deutsche Lizenz, Übeltäter verlieren diese auch ohne ZÜP wie schon erwähnt. (Luftfahrerdatei)

Warum sind Piloten mit ausl. Lizenz automatisch zuverlässig und dürfen ohne ZÜP über Deutschland fliegen?

Warum der deutsche Alleingang? http://jarcontra.csa-gmbh.com/joomla/index.php?option=com_content&task=view&id=418&Itemid=1
Vor kurzem wurde ja gerade über der Berliner Innenstadt analog zu allen AKW´s eine Flugverbotszone eingerichtet, was soll da passieren?

Mir ist auch völlig unklar in welchem Teil der durch LuftSiG und ZÜP zu schützenden Luftfahrt die von Ihnen erwähnten Botschaften und AKW´s zu finden sind (§1). Vermute hier liegt ein Mißverständniß vor.

http://bundesrecht.juris.de/luftsig/BJNR007810005.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Luftsicherheitsgesetz#.C3.9Cber_das_Gesetz
Da ich die ZÜP in der aktuellen Form (Drohung mit Einstufung als Terrorist und fehlende Unschuldsvermutung zur Erzwingung einer Unterschrift, unbekannte Kriterien und damit Willkür, fehlende Gleichbehandlung (nur Piloten mit deutscher Lizenz sind betroffen), damit fehlende Zielführung, keine erkennbare Kausalität,....wie schon erwähnt und verlinkt) nicht akzeptieren kann halte ich eine Diskussion über einzelne Inhalte wie die zu erfassenden Daten zu ZÜP zum aktuellen Zeitpunkt für nicht angebracht und völlig absurd.

Mit freundlichen Grüßen

R.Gula

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gula,

Über die Sicht der Piloten auf die Zuverlässigkeitsüberprüfung werde ich ja durch Sie, insbesondere durch die interessanten links, ausführlich informiert. Es ist auch angenehm, dass Sie, anders als einige andere Fragesteller, auf billige Polemik und die heute üblich Politikerbeschimpfung verzichten.

Die ZÜP kann natürlich nur von deutschen Piloten verlangt werden. Sollten ansonsten Flugzeuge aus der Luft geholt werden, wenn sie von Piloten geführt werden, die ohne deutsche ZÜP in den deutschen Luftraum von außen gesteuert werden? Dies wäre weder möglich noch wünschenswert. Wünschenswert wäre eine europaweite Regelung. Da gebe ich Ihnen recht. Eine abgespeckte Version der ZÜP sollte EU-weit gelten.

Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der ZÜP wurde , wie Sie wissen, vom VG Darmstadt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Dies wird also an "höchster Stelle" entschieden werden. Das Ergebnis wird für alle verbindlich sein.

Die Flugverbotszone über der Berliner Innenstadt ist doch kein ernsthafter Schutz gegen ein unbefugtes Eindringen. Dagegen gibt es keinerlei Abwehrmöglichkeiten.Umso erforderlicher ist es, dass von den Flughäfen rings um Berlin nur zuverlässige Privatpiloten starten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland