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Wolfgang Vogel
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Frage von Patrik S. •

Frage an Wolfgang Vogel von Patrik S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vogel,

mich interessiert Ihre Haltung zu Volksbegehren!

In Bayern werden Bürgerinitiativen oft als unzulässig erklärt oder die Unterschriften müssen in sehr kurzer Zeit zusammengetragen werden. Beides führt dazu, dass Volksbegehren meines Erachtens selten erfolgreich sind. Gerade eine direkte Bürgerbeteiligung in Form von Volksbegehren könnte die Politik unseres Landes verbessern und bürgernäher gestalten. Ich sehe dies daher auch als probates Mittel gegen die Demokratiemüdigkeit der Deutschen.

Meine konkrete Frage: Wie werden Sie sich dafür einsetzten, dass es öfter zu (erfolgreichen und zulässigen) Volksentscheiden kommt? Wie könnten die bisherigen Regeln für Volksbegehren im Sinne der Bürger verbessert werden?

Mit freundlichen Grüßen,

Patrik Stör

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stör,

das Recht auf Volksbegehren ist ein ganz wichtiger Bestandteil der demokratischen Kultur in Bayern. Gerade uns Sozialdemokraten ist es auch immer wieder gelungen, mit Hilfe von Volksbegehren eine verfehlte Politik der CSU-Staatsregierung zu korrigieren. Durch unsere Initiative ist auch erst die Möglichkeit von Bürgerbegehren und -entscheiden auf kommunaler Ebene geschaffen worden.

Meine positive Haltung (und die Haltung der bayerischen SPD) zum Thema Volksbegehren können Sie auch daran ablesen, dass die laufenden Volksbegehren zum „Mindestlohn in Bayern“, oder das Volksbegehren „Nein zum Transrapid“ aktiv unterstützt werden. Auch Volksbegehren der vergangenen Jahre wie das Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“ und das (erfolgreiche) Volksbegehren zur Abschaffung des Senats habe ich zusammen mit meiner Partei aktiv unterstützt.

Dass in der Praxis zu viele Initiativen an den hohen Hürden scheitern, halte ich für problematisch. Deswegen unterstütze ich Vorschläge, die z.B. der Verein „Mehr Demokratie“ für eine Reform des Volksbegehren in Bayern entwickelt hat, also z.B. die Verlängerung der Eintragungsfristen von 2 auf 4 Wochen, die Absenkung des Einleitungsquorums, die Einführung der freien Unterschriftensammlung und die grundsätzliche Zulässigkeit von finanzwirksamen Themen. Andere Mehrheiten im bayerischen Landtag könnten in einem ersten Schritt die im Jahr 1968 beschlossene Verkürzung der Eintragungsfristen für Volksbegehren ohne Probleme rückgängig machen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Vogel
Landtagsabgeordneter