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Wolfgang Vogel
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Frage von Tina M. •

Frage an Wolfgang Vogel von Tina M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Vogel,

was bringt uns ein Mindestlohn in Bayern?

Mit freundlichen Grüßen
Tina Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Müller,

Sie fragen: "Was bringt uns ein Mindestlohn in Bayern?"

Ein Mindestlohn sorgt mit dafür, dass man von guter Arbeit ordentlich leben kann und den Menschen, die ihren Unterhalt nicht mehr durch Arbeit verdienen können, eine menschenwürdige Existenz sichern.

Wir wollen gute Arbeit, nicht Arbeit um jeden Preis. Das gesellschaftliche Klima hat sich deutlich geändert. Es ist nicht alles sozial, was Arbeit schafft, wie die Union noch immer behauptet. Deswegen brauchen wir auch eine gute Politik für gute Arbeit.

Unser Ziel ist deshalb der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Das Motto der Mindestlohn-Kampagne der BayernSPD lautet „Menschen sind kein Schnäppchen“.

In der Bayerischen Verfassung ist explizit vorgesehen, dass Mindestlöhne
eingeführt werden können. Wir müssen diese Möglichkeit nutzen, weil es nicht sein darf, dass jemand 40 Stunden in der Woche arbeitet und dann noch zum Sozialamt gehen muss, weil das Geld vorn und hinten nicht reicht. Ein Stopp des Lohndumpings ist nicht nur aus Respekt vor der Menschenwürde nötig: Mindestlohn ist unser zentrales Wahlkampfthema, denn einerseits ist es ein Gebot des Anstands, dass Gute Arbeit auch anständig bezahlt wird. Es ist aber auch das Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. Die moderne Volkswirtschaftslehre und zahlreiche Studien belegten, dass Mindestlöhne eben keine Arbeitsplätze vernichten. Auch ein Blick ins Ausland zeige, dass der Mindestlohn das Wirtschaftswachstum nicht bremst. In fast allen EU-Staaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne oder vergleichbare Regelungen.
Mindestlöhne brauchen wir zum Beispiel auch für die Leiharbeit. Wo Leiharbeit als Drehtür missbraucht wird, um Stammbelegschaften durch prekär Beschäftigte zu ersetzen, um Tarife zu umgehen und Niedriglöhne ohne Absicherung auszuweiten, müssen wir einschreiten.

Deshalb hat die SPD Seite an Seite mit den Gewerkschaften einen Weg beschrieben, durch Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für Leiharbeitnehmer nach einer Übergangfrist gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbedingungen wie für die Stammbelegschaft zu sichern.

Für weitere Informationen zum Thema Mindestlohn empfehle ich die Seite http://bayernspd.de/news/start-der-mindestlohn-kampagne-der-bayernspd-men/

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Vogel
Landtagsabgeordneter