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Wolfgang Tiefensee
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Frage von Andreas M. •

Frage an Wolfgang Tiefensee von Andreas M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Tiefensee,

es ist Erntezeit! Erdbeeren, Gurken, Kirschen ...
Wenn ich all diese Dinge aus dem eigenen Garten meiner Familie und mir schmecken lasse, muss ich dafür eigentlich Steuern oder andere Abgaben entrichten? Sie werden das sicherlich verneinen. Aber ist es nicht so, dass es Bestrebungen gibt, den elektrischen Strom, den ich in meinem Garten ernte und selbst verbrauche mit einer Abgabe von mindestens 1 bis maximal 6 Cent pro kWh belegt werden soll. Welch ein Widersinn! Ich bitte Sie, sich für eine Förderung alternativer Energie einzusetzen. Als einer, der selbst die Zwangsumsiedlung infolge des Braunkohleabbaus erleben musste, bitte ich Sie sich gegen die weitere Braunkohleförderung zu engagiern.

Mit freunlichen Grüßen
Andreas Meyer,
der vor dem SPD-Parteitag zum Thema Kohleabbau angeprochen hat

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meyer,

mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll der Kostenanstieg bei der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien gebremst und die Kosten der Energiewende gerechter verteilt werden.

Mit diesem Ziel werden der Ausbau der Erneuerbaren stärker mit dem Netzausbau abgestimmt, Überförderung abgebaut und die Eigenstromversorgung mit in die EEG-Umlage einbezogen. Letzteres gilt jedoch nicht für bestehende Anlagen; Investoren – ganz gleich ob Privatleute oder Unternehmen – genießen Vertrauensschutz.

In den letzten Jahren hat der Anteil der Eigenstromerzeugung drastisch zugenommen. Auf der einen Seite ist sie ein Bestandteil der Energiewende, auf der anderen Seite belastet sie die Verbraucher, die keine Anlagen zur Eigenstromerzeugung haben. Denn sie müssen die EEG-Umlage bezahlen, während die Eigenstromerzeugung bislang von der EEG-Umlage befreit war – und es für bestehende Anlagen auch bleibt.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist deshalb nur gerecht, wenn die Finanzierung auf möglichst viele Schultern verteilt wird. Dabei sollen auch Eigenstromversorger grundsätzlich ihren Beitrag leisten, indem sie an der EEG-Umlage beteiligt werden.

Neuanlagen sollen daher grundsätzlich die volle EEG-Umlage zahlen. Allerdings bestehen Ausnahmen, in denen keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage fällig wird: Von der EEG-Umlage befreit bleiben Betreiber von Kleinanlagen, Eigenversorger, die nicht ans Stromnetz angeschlossen sind sowie der Kraftwerkseigenverbrauch.

Außerdem bestehen Sonderregelungen für eigenverbrauchten Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK) und aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Sie sollen 50 Prozent der EEG-Umlage zahlen.

Die Eigenstromerzeugung der Industrie – häufig Abwärme aus Produktionsprozessen – wird als nicht geförderter Strom zukünftig in die EEG-Umlage einbezogen. Die Wirtschaftlichkeit der KWK- und Erneuerbare-Energien-Anlagen wird hingegen durch die bestehenden Förderinstrumente EEG und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sowie durch den Wegfall von Steuern, Abgaben und Umlagen sichergestellt. Insbesondere im EEG sind deshalb Vergütungssätze vorgesehen, die berücksichtigen, dass neue Anlagen in bestimmten Größenklassen typischerweise einen Eigenversorgungsanteil haben, auf den zukünftig 50 Prozent der EEG-Umlage zu zahlen ist. So bleibt der Anreiz erhalten, bei der Eigenversorgung auf umweltfreundliche Technologien zu setzen.

Die parlamentarische Beratung der EEG-Reform ist noch nicht abgeschlossen. Am 2. Juni fand eine intensive Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag statt. Gegenwärtig beraten wir, welche Änderungen am EEG-Reform-Entwurf der Bundesregierung wir noch einbringen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Tiefensee