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Wolfgang Stefinger
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Frage von Josef H. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Josef H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Stefinger,

mehr als 2/3 aller Münchner wohnen zur Miete.

München war für Mieter schon immer ein teures Pflaster. Preisbestimmend sind insbesondere die Neu- und Wiedervermietungen. Diese orietieren sich nicht an dem Mietspiegel, fließen jedoch in diesen ein. In der Folge erhöht sich dadurch auch der Mietspiegel in kurzer Zeit. Obendrauf bekommen die Mieter bei Neuvermietungen häufig auch noch eine Maklerrechnung obendrauf - obwohl der Vermieter der Auftrag an den Makler vergeben hatte.
Hierzu 3 Frage an Sie:

1) Wie stehen Sie zu einer Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen, die sich am Mietspiegel ((bsp. Mietspiegel +10%) orientiert - insbesondere in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt?

2) Wie stehen Sie zu einer Änderung bei der Ermittlung des Mietspiegels, in dem nicht nur die Mietänderungen der letzten 4 Jahre eingehen sondern vermehrt auch die Bestandsmieten oder die Daten der letzten 10 Jahre.

3) Wie stehen Sie zum Bestellerprinzip bei den Maklerkosten?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Högl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Högl,
zunächst vielen Dank für Ihre Fragen rund um das Thema Miete, mit der Sie gerade ein für München sehr wichtiges Thema ansprechen.

1) Sicherlich wäre eine Mietpreisbremse ein geeignetes Mittel, die steigenden Mietpreise in Ballungsräumen etwas abzufangen. Als wichtiger sehe ich es jedoch an, sozialen Wohnungsbau zu betreiben. Die Stadt München hat hier in den letzten Jahren die selbstgesteckten Zahlen nicht erreicht. Nur durch die Veränderung des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage wird sich die angespannte Mietpreissituation in München lösen lassen. München alleine wird dieses Problem m.E. jedoch nicht lösen können. Hier muss das Umland einbezogen werden. Bezüglich einer Mietpreisbremse ist eine differenzierte Betrachtung angebracht: Hier ist abzuwägen, ob es sich um eine reine Weitervermietung, ohne zwischenzeitliche Sanierung handelt oder ein Vermieter eine umfassende Sanierung seiner Immobilie vorgenommen hat. Es bedarf einer sorgfältigen Abwägung zwischen den Eigentumsinteressen des Vermieters und möglichen Gentrifizierungstendenzen, die häufig mit einer Aufwertung einer Immobilie verbunden sind. Hier den Rechten aller Beteiligten gerecht zu werden, ist keine leichte Aufgabe. Eine Mietpreisbremse muss demnach in der Lage sein Auswüchse am Mietmarkt zu verhindern. Sie muss allerdings auch den Einzelfall im Blick haben.

2) Sie haben natürlich Recht mit Ihrer Feststellung, dass ein Mietspiegel, der nur die Vertragsabschlüsse- oder Änderungen der letzten vier Jahre beinhaltet, keine Durchschnittsmiete im eigentlichen Sinne abbildet. Der gesetzliche Zweck des Mietpreisspiegels, einen Anhaltspunkt für die Angemessenheit einer Mieterhöhung zu gewähren wird allerding eher dadurch erreicht, sich an den Abschlüssen der unmittelbaren Vergangenheit zu orientieren. Dennoch ist Ihr Vorschlag eine Überlegung wert: Durch die Betrachtung eines längeren Zeitraums sowie durch die wenigstens teilweise Betrachtung von Bestandsmieten, würde womöglich ein objektiverer Wert zu Tage geführt werden. Um hier zu einer objektiven Quote zu gelangen, bedarf es allerdings einer breiten politischen Debatte, die sich vor Allem auf wissenschaftliche Grundsätze fußen sollte.

3) Da das Bestellerprinzip leicht umgangen werden kann, müsste ein solches Gesetz Mechanismen beinhalten, die dies verhindern. So besteht die Gefahr, dass der Vermieter, die nun von ihm bezahlte Maklerprovision in seiner Miete einpreist. Auf der anderen Seite haben Sie natürlich Recht: Der Service den der Makler bietet ist primär ein Service, den der Vermieter in Anspruch nimmt. Für ihn entfallen aufwändige Besichtigungstermine sowie die Prüfung der Unterlagen, die von den Mietern angefordert werden. Aber auch für viele Mieter bietet der Gang zu Makler Vorteile. Ohne diese Unterstützung wäre es gerade in München für viele Mieter schwer an eine Wohnung zu gelangen. Womöglich läge hier ein guter Kompromiss darin, die Maklergebühr von zumeist 2,38 Nettokaltmieten zwischen dem Mieter und dem Vermieter aufzuteilen. Auf jeden Fall werde ich die diesbezügliche Debatte im Sinne unserer Münchener Mieterinnen und Mieter begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stefinger

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