(...) Einzelne, mutwillige Verstöße gegen die Bestimmungen beim Umgang mit Schusswaffen kann man allerdings selbst bei Polizeibeamten nicht ganz ausschließen. Gleichwohl kam es im Jahr 2008 zu keinem unzulässigen Schusswaffengebrauch von Angehörigen der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes. (...)
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