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Frage von Thomas P. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Thomas P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Schäuble

Das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland wurde mittlerweile derart ausgestaltet, dass es anscheinend nur noch in totalitären Staaten schärfere Gesetze zu geben scheint.

Einen wichtigen Punkt haben Sie meiner Meinung nach in der Gesetzgebung versäumt.

Allein in diesem Jahr wurden wieder von Polizisten Morde und Verbrechen mit den diensteigenen großkalibrigen Waffen verübt.
Zum Teil wurden Lebensgefährten erschossen.

Wie wollen Sie zukünftig die Bevölkerung vor derartigen Gefahren schützen?
Warum muss die Polizei derartige großkalibrige Waffen tragen?

Wer prüft eigentlich diese Waffenträger?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pahl,

Sie stellen sicher nicht in Frage, dass die Polizei auch mit Waffen ausgestattet werden muss, um - wenn es notwendig ist - ihre Aufgaben erfüllen zu können. Gesetze, Dienstanweisungen und Vorschriften regeln den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen nach den Grundsätzen des Polizei-, Straf- und Waffenrechtes und unter besonderer Beachtung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

Im Rahmen der Ausbildung und der laufenden Fortbildung erhalten die Polizeivollzugsbeamten des Bundes, für die ich hier nur sprechen kann, durch erfahrene Vorgesetzte und Ausbilder die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sorgsamen Umgang mit Schusswaffen. Die Überwachung des Gebrauchs von Schusswaffen erfolgt durch die Fach- und Dienstaufsicht. Gleiches gilt aber sicherlich auch für die Polizeien der Länder, für die die jeweiligen Landesinnenminister verantwortlich sind.

Einzelne, mutwillige Verstöße gegen die Bestimmungen beim Umgang mit Schusswaffen kann man allerdings selbst bei Polizeibeamten nicht ganz ausschließen. Gleichwohl kam es im Jahr 2008 zu keinem unzulässigen Schusswaffengebrauch von Angehörigen der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble