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Wolfgang Reinhart
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Frage von Martin B. •

Frage an Wolfgang Reinhart von Martin B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Professor Reinhart,

Ich fragte Sie bereits am 11. Februar 2006 –also vor zwei Wochen – nach Ihrer Auffassung von Bürgernähe und ob ein Länderparlament 120 Abgeordnete umfassen muss.
Jetzt –in der Zeit des Wahlkampfes - vergeht kein Tag, an dem man nicht einen Zeitungsbericht über Sie und Ihre derzeitigen Aktivitäten im Main-Tauber-Kreis liest.
Anscheinend beschränken sich diese Aktivitäten vor Ort nur auf die Dauer des Wahlkampfes, denn sonst hätten Sie doch sicherlich auch mit der Interessengemeinschaft Sailtheimer Straße Kontakt aufgenommen - oder?
Wie ich den Drucksachen des Landtages entnehmen kann, umfasste die 107. Sitzung des Landtages am 2. Februar 2006 19 Tagesordnungspunkte, wobei der Tagesordnungspunkt „18 Petitionen“ wiederum insgesamt aus 136! einzelnen Eingaben bestand, über die abgestimmt wurde.
Haben Sie daher als Abgeordneter des Main-Tauber-Kreises und damit auch als Abgeordneter der Bürger von Lauda-Königshofen nicht eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe?
Wie werden Sie dieser Aufgabe gerecht, wenn Sie es nicht einmal für nötig erachteten sich mit den betroffenen Menschen Ihres Wahlkreises zu unterhalten?
Wurde hier das Petitionsrecht nicht nur der Form halber gewahrt?
Werden Bürgerrechte dadurch gewahrt, dass Eingaben am grünen Tisch entschieden werden - ohne dass sich ein vom Volk gewählter Vertreter blicken lässt und mit den Leuten spricht?
Ich wiederhole nochmals meine Frage vom 11.02.: Wozu brauchen wir ein Länderparlament von 120 Abgeordneten, wenn sich keiner um die Menschen vor Ort kümmert?
Werden so im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Bürgerechte gewahrt oder wurden wir da nicht einfach nur als unbedeutend abgewunken?

Ich bin auf Ihre Antworten gespannt!

Mit freundlichen Grüßen aus Königshofen

Für die Interessengemeinschaft Sailtheimer Straße

Martin Breuner

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