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Wolfgang Methling
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Frage von Michael P. •

Frage an Wolfgang Methling von Michael P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Methling,

- ist das tatsächlich legal, wie behauptet wird ?

Der "Eroberer" ist zugleich auch BVVG-Vertreter.
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Die anfängliche Hoffnung, den staatlich gehaltenen Teil der Bodenreformflächen durch Verwaltungsakt zurückzubekommen, habe ich schon lange begraben. Nicht erloschen ist jedoch mein Wille, unsere Betriebe Damshagen und Schönfeld soweit wie möglich zurückzuerobern - gerade auch wegen des massiven politischen Widerstandes. Das jetzt verkündete Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) bietet dazu einen Ansatzpunkt:

Vor diesem Hintergrund habe ich meine Strategie entwickelt und möchte Ihnen folgenden Vorschlag machen:

3. Ich kaufe mit dem eigenen Kontingent von 6.000 BP in Schönfeld oder Damshagen ca. 120 ha Acker.

4. Ich wende mich an Alteigentümer, die nicht selber Land kaufen und bewirtschaften wollen und biete ihnen an, in den Gemarkungen von Damshagen oder Schönfeld THA-Flächen zu erwerben. Den Kaufpreis dafür bringe ich auf. Dafür erhalte ich

a) eine Briefgrundschuld auf das Kaufgrundstück,
b) die Nutzungsrechte am Kaufgrundstück und
c) trage die Lasten aus dem Kaufgrundstück.

Gleichzeitig schließe ich mit dem Alteigentümer einen notariellen Erbvertrag, dem Pflichtteilsberechtigte zustimmen müssen und zahle hierfür ein zu vereinbarendes Aufgeld auf den von der THA festgelegten Kaufpreis an den Alteigentümer.

5. Die Kosten der Urkunden trage ich.

6. Die THA hält in Damshagen und Schönfeld noch ca. 550 ha. Nach dem Siedlungsmodell werde ich direkt ca. 120 ha kaufen können. Die verbleibenden 430 ha möchte ich mit Hilfe der vorgeschlagenen Verträge erwerben. Da der durchschnittliche Ausgleichsanspruch für nicht wirtschaftende Alteigentümer bei. 60 ha liegen wird, bin ich auf der Suche nach ca. 7 Anspruchsberechtigten, die bereit sind, die vorgeschlagenen Verträge mit mir zu schließen.

Von mir befragte Fachanwälte halten den skizzierten Weg für legal.

(Dr. C. v. P.)

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Ihrer Darstellung entnehme ich, dass Sie bzw. Ihre Familie Besitztümer in Damshagen und Schönfeld hatten, die Sie zurückerhalten wollen. Da ich kein Jurist bin, kann und will ich Ihre Frage, ob das beschriebene Vorgehen legal sei, nicht beantworten. Außerdem wird es Sie möglicherweise nicht überraschen, dass ich grundsätzlich die Bodenreform von 1946 befürwortet habe. Ich weiß, dass es damals auch ungerechtfertigte Enteignungen gegeben hat. Da ich Ihren Fall nicht kenne, will ich mir darüber kein Urteil erlauben. Das Prinzip "Rückgabe vor Entschädigung" der Bundesregierung habe ich stets abgelehnt, da es neues Unrecht schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Methling