Portrait von Wolfgang Methling
Wolfgang Methling
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Methling zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Maria R. •

Frage an Wolfgang Methling von Maria R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Prof. Methling,

herzlichen Dank für Ihre Antworten - obwohl ich die Inhalte bereits Ihren gehaltenen und veröffentlichten Reden entnehmen konnte.

Auch Ihre Antwort zeigt mir, dass Sie die Lage im Land nicht gut zu kennen scheinen.
Wenn Grundstückseigentümer im dünnbesiedelten ländlichen Raum für einen geförderten Abwasseranschluß 5.000 - 30.000 Euro und mehr zahlen müssen, wie teuer wäre es dann erst OHNE diese Förderung?
Meine Frage an Herrn Dr. Backhaus bezog sich auf den Einsatz von EU-Fördermitteln "zur Förderung und Entwicklung des ländlichen Raumes" für Maßnahmen des Umweltschutzes - was ja ein Allgemeingut ist - und warum dann noch derart hohe Beiträge von den Bürgern eingenommen werden.
Dem Allgemeinwohl dienen laut EU-Gesetzgebung und Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ebenso dezentrale Anlagen. Diese haben noch den Vorteil, das Wasser vor Ort zu belassen, denn die ab 2015 geforderte Gewässergüte bezieht sich auch auf den mengenmäßigen Zustand.
In der Dokumentation aus dem Jahr 2001 vom Bundesumweltamt "Der Wassersektor in Deutschland" wird die Rolle von Bürgerinitiativen besonders hervorgehoben, wenn es um innovative, preiswerte und zukunftsweisende Reinigungstechniken geht.
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU gibt auch vor, die Öffentlichkeit zu beteiligen und nicht nur, sie zu informieren.

Noch einmal konkret:
wenn die angesprochenen Abwassermaßnahmen dem Schutz und Erhalt der Umwelt dienen, warum werden dann Anschlußbeiträge erhoben, die nur die Grundstückseigentümer bezahlen müssen, statt die Kosten auf die Gebühren umzulegen, die ja von allen Wassernutzern getragen werden? Abwasser wird schließlich von Personen produziert und nicht von Grundstücksfläche.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Rosemeyer

Portrait von Wolfgang Methling
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Rosemeyer,

die von Ihnen gestellte Frage betrifft zwar ausschließlich das Kommunalrecht und liegt damit - wie Ihnen sicher bekannt ist - im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums. Dennoch will ich Ihnen eine Antwort nicht schuldig bleiben.

Der Bau von Abwasseranlagen, zentral oder dezentral, ist eine der Grundvoraussetzungen für die Bebaubarkeit eines Grundstückes. Ohne diese technische Infrastruktur ist ein Grundstück weder bebaubar noch bewohnbar, das heißt, alle Investitionen, die der Errichtung von Abwasseranlagen (Leitungen und Kläranlagen) dienen, erhöhen den Wert des jeweiligen Grundstückes. Aus diesem Grund werden beim Bau von zentralen Abwasseranlagen die Baukosten je nach Bebaubarkeit eines Grundstückes bzw. dessen baulicher Nutzung auf die Grundstückseigentümer umgelegt (reine Lehre). Es wird also ein Anschlussbeitrag erhoben. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach der möglichen baulichen Nutzung eines Grundstückes. Zahlungsverpflichtet ist der jeweilige Grundstückseigentümer. Die Kosten für den Betrieb der Abwasseranlagen (Personal, Abschreibung, Energie usw.) werden über laufende Gebühren von den jeweiligen Benutzern, in diesen Fällen auch von Mietern - also Nichteigentümern - erhoben. Bei der Erhebung von Beiträgen und Gebühren haben allerdings nach dem kommunalen Abgabengesetz (KAG) die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften (Kommunen oder Zweckverbände) einen erheblichen Spielraum. Die Regelung erfolgt jeweils über Satzungen dieser genannten abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften. Würde nach der reinen Lehre verfahren, könnten die Abwassergebühren in M-V deutlich niedriger sein. Dies hätte aber zur Folge, dass die Grundstückseigentümer mit den einmalig erhobenen Anschlussbeiträgen deutlich höher belastet würden. Im Augenblick ist es so, dass einige Zweckverbände nur einen sehr geringen Teil der Investitionskosten über Anschlussbeiträge erheben und die so nicht refinanzierten Baukosten über höhere Abwassergebühren refinanzieren.

Was Ihren Hinweis auf dezentrale Anlagen betrifft, so bin ich völlig Ihrer Meinung. Eben weil viele Bürger in den ländlichen Regionen auf Kleinkläranlagen angewiesen sind und sein werden, fördert das Umweltministerium seit Jahren auch den Bau/Umbau von Kleinkläranlagen. Denn noch entsprechen rund 70.000 Kleinkläranlagen im Land nicht dem geforderten Stand der Technik.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Methling