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Frage von Gerhard R. •

Frage an Wolfgang Kubicki von Gerhard R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kubicki,

hauptsächlich im Interesse von Frauen mit Migräne muss meine Frage vom 24.2. betr. Genehmigungsfreistellung für Bauvorhaben und Wohnungslärm ergänzt werden. ( http://www.abgeordnetenwatch.de/wolfgang_kubicki-306-49251--f463456.html#q463456 )

Unter www.agrud.de finden Sie eine Selbsthilfeinitiative mit folgenden Hinweisen (Auszug): "Wir halten es für notwendig, Rücksichtnahmen zu Gunsten von Menschen mit chronischen Erkrankungen zu fördern, dadurch unmittelbar Leben zu schützen oder den Verlauf der Erkrankungen günstig zu beeinflussen, auch um damit Kostenein- sparungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bewirken.

Migräne (G43.1) = Lärm, Gerüche
Dem genannten Personenkreis sind wegen Krankheit oder wegen den Krankheiten verwandter Gesundheitsprobleme oder aufgrund ihrer Konstitution i.d.R. die allgemeinen Grenzwerte bzw. die allgemein gültigen Normen nicht zumutbar.
Für die in der Tabelle aufgeführten chronischen Krankheiten gibt es i.d. R. keine kausale Therapie, also keine Möglichkeit einer nachhaltigen Heilung.
Vermeidungsstrategien im sozialen Umfeld stellen in diesen Fällen oft die einzige Möglichkeit dar, ein Wiederauftreten von Symptomen oder eine Verschlimmerung des Krankheitsverlaufes zu vermeiden."

Wenn Sie das Freistellungsverfahren in Schleswig-Holstein behalten wollen:
Wie wollen Sie Fehler zu Lasten des genannten Personenkreises zum Beispiel
im "Technischen Nachweis Lärm" verhindern?

Unabhängig von Migräne sind noch andere Krankheiten in der Liste aufgeführt.
Sollte das Bauamt in allen Fällen per Erlass aufgefordert werden, bei Hinweisen von Kranken und Behinderten eine Lärmmessung vorzunehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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