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Frage von Gerhard R. •

Frage an Wolfgang Beuß von Gerhard R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Beuß,

trifft es zu, dass Kirchhof die Kirchensteuersubvention nicht abschaffen will?

Es geht nicht um die Kirchensteuer sondern um die steuerliche Abzugsfähigkeit dieses Mitgliedsbeitrages.

Diese steuerliche Subvention verursacht beim Staat jährliche Einnahmeverluste von mehr als
3 Milliarden Euro.
Für "Soziale Dienste" werden jährlich weniger als
1 Milliarde Euro von den Kirchen ausgegeben.

Konfessionelle Krankenhäuser und Altenheime werden über Staatsgelder und Leistungsentgelte finanziert.

Die völlig überschätzten sozialen Leistungen der Kirchen werden viel zu teuer vom Staat bezahlt.

Seriöse Fachleute wiesen nach, dass es keinen rechtlichen Zwang für die Beibehaltung der Kirchensteuersubvention gibt.

Wird die CDU die Kirchensteuersubvention abschaffen oder wird nur ein langsamer Abbau durch Kirchenaustritte möglich sein?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich hatte Ihnen ja bereits am 23. Mai 2005 unter www.abgeordnetenwatch.de
eine kirchenpolitische Frage beantwortet. Heute möchte ich noch einmal
unterstreichen, dass die CDU die von Ihnen kritisierte steuerliche
Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer nicht abschaffen wird. In diesem Punkt
besteht eine Übereinstimmung zwischen der CDU und dem Steuerkonzept von
Herrn Kirchhof. Als gut nachvollziehbare steuersystematische Begründung
führt Herr Kirchhof an, dass dem Steuerbürger, der einen Euro Kirchensteuer
gezahlt hat, dieser Euro nicht mehr für die Zahlung von Einkommensteuer zur
Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Beuß