Wolfgang Berns
FDP
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Frage von Dennis H. •

Frage an Wolfgang Berns von Dennis H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Berns,

mich würde interessieren, wie Ihr Standpunkt zu den, insbesondere von Frau von der Leyen vorangetreibenen Netzsperren ist. Die Zensur von zweifelhaften Internetinhalten ist in meinen Augen nicht unbedingt der richtige Weg um diesbezüglich Vergehen zu verhindern, jeder der sich einigermaßen mit dem Thema beschäftigt und eingelesen hat, kann ohne erheblichen Aufwand auf die gesperrten Seiten zugreifen (vorgegaukelter Sitz des eigenen Internetproviders im Ausland etc.), der Schutz würde wirklich nur gegen Anwender mit keinen bis wenig PC-Kenntinissen wirken.
Ich finde die Ressourcen sollten insbesondere im Bereich Kinderpornographie eher auf eine erfolgreiche Strafverfolgung der Nutzer und Verursacher solcher Fotos und Videos verwendet werden, und nicht auf halbherzige Zensurmaßnahmen. Desweiteren hege ich den Verdacht dass die Zensur auch sehr bald auf andere, der Politik unangenehme Themengebiete ausweitet wird wie z.B. Filesharing + sog. Killerspiele wobei in meinen Augen eine Kriminalisierung eines großteils der Internetbenutzer betrieben wird. Wer aus der jüngeren Generation der Zugang zu PC/Internet hat, hat denn heutzutage noch kein Lied oder einen Film aus dem Internet heruntergeladen? Ich denke die wenigsten. Trotzdem wird diesbezüglich durch Druck der Musikindustrie ein sehr hohes Strafmaß gefordert und teilweise auch gewehrt. Ich finde das die Bestrafung von Urheberechtsverletzung gegenüber Verbrechen wie Raub, Körperverletzung, Vergewaltigung und ähnlichem eindeutig zu hart bestraft wir.

Über ein Statement Ihrer Ansichten gegenüber dem Thema würde ich mich sehr freuen.

Mfg. Dennis Haupt

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Haupt,

vielen Dank für Ihre Frage. Da stimmen wir zumindest im ersten Teil Ihrer Frage fast vollständig überein. Kindesmissbrauch ist eine verabscheuungswürdige Straftat, muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und höchstmöglichem Strafmaß geahndet werden. Eine Sperrung von Internetseiten jedoch, um widerliche Angebote auszutrocknen, ist nicht zielführend. Zum Absatz ihres strafbaren Angebotes suchen sich die Täter andere Medien und Absatzkanäle. Eine Sperrung von Internetseiten löst deshalb das Problem des Kindesmissbrauchs nicht. Strafbare Handlungen einzelner dürfen nicht Anlass für polizeiliche Sperren des Internet sein. Alleine auf richterlichen Beschluss, um strafbare Handlungen zu verfolgen oder Ermittlungen nicht zu gefährden, sollen Internetseiten temporär gesperrt werden können.
Es fällt schwer, im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch auf der verfassungsrechtlich zugesicherten Informationsfreiheit zu bestehen, aber ich teile Ihre Auffassung, dass ansonsten staatlichem Einfluss auf das Informationsangebot ein Stück weit die Tür geöffnet wird.

Anders verhält es sich mit der Verletzung von Eigentums- und Urheberrechten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und nicht zugelassene z.B. Musikdownloads sind kein Kavaliersdelikt. Das Recht nicht nur am materiellen, sondern auch geistigen Eigentum, ist ein hohes zu schützendes Gut.

Die Möglichkeiten weltumspannender Informationsvielfalt sind die beste Versicherung gegen Willkür und Diktatur. Sie fördern demokratische Prozesse und sind deshalb schützenswert. Internetnutzer müssen deshalb auch mit dem gebotenen Verantwortungsbewusstsein die Möglichkeiten des Netzes nutzen. Dazu gehört auch, die Rechte anderer zu respektieren.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Berns