Wolfgang Berns
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Wolfgang Berns zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Arnoldt L. •

Frage an Wolfgang Berns von Arnoldt L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Herr Berns,
wie ist ihre politische Einstellung zum privaten Waffenbesitz.?
Sollten Personen die ein Bedürfniss haben, wie Jäger und Schützen weiterhin Schußwaffen besitzen dürfen?
Wie sehen sie die Grundrechte der Waffenbesitzer in Bezug auf unangekündigte Kontrollen?
Sind Waffenbesitzer potenzielle Kriminelle?
Würde durch ein Waffenverbot, nicht der illegale Waffenbesitz gefördert?
(sie England).

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Leckebusch,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst: Sportschützen, Jäger und die Sammler historischer Waffen sind natürlich nicht potentiell kriminell. Jäger in Ihrer Funktion als Naturschützer, Schießsportler und die Sammler historischer Waffen, wie auch immer man das betrachten mag, erfüllen gesellschaftlich erwünschte Funktionen. Dass mit dem Besitz von Waffen immer auch das Risiko mißbräuchlicher Benutzung verbunden ist, ist zweifelsohne allen Waffenbesitzern bewusst. Es liegt deshalb im Interesse aller Waffenbesitzer, entsprechend sorgfältig mit ihrem Waffenbesitz umzugehen. Gewalttaten von unvorstellbarem Ausmaß haben verständlicherweise eine erneute Diskussion über Waffenbesitz- und Aufbewahrung ausgelöst. Der Ansatz, solche unfassbaren Gewalttaten in Zukunft zu verhindern muss aber m.E. vielmehr bei den dafür anfälligen Menschen gemacht werden, mit einer Sensibilisierung des persönlichen bzw. auch in den vergangenen Fällen schulischen Umfeldes. Sportschützen und Jäger sind aufgerufen, auf die Einhaltung bestehender Regeln zur Handhabung und Aufbewahrung bestehender Waffenbestände zu achten. Ganz bestimmt werden verantwortungsbewusste Waffenbesitzer einer angekündigten Überprüfung durch Fachbehörden nicht entgegenstehen, im Gegenteil: Informationen und Hinweise zur sachgerechten Aufbewahrung minimieren Missbrauchsgelegenheiten und Haftungsrisiko.

Unangemeldete Kontrollen ohne richterliche Anordnung, der auch ein konkreter Missbrauchsanlass vorhergehen muss, sind als unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Berns