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Wolfgang Albers
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Frage von Konrad K. •

Frage an Wolfgang Albers von Konrad K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Albers,

In Speiserestaurants wird der Nichtraucherschutz zwar weitgehend ausgehalten. Aus meiner Erfahrung ist die Situation aber in Bars und Clubs, vor allem nach 22 Uhr und am Wochenende, weiter schlecht.

Die Ordnungsämter sind vor allem in dieser Zeit nicht in der Lage, die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren.

Was werden Sie als gesundheitspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion dagegen unternehmen?

Mit freundlichen Gruessen

Konrad Koegler

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Koegler,

vielen Dank für ihre Frage, deren Beantwortung sicher nicht zufriedenstellend ausfallen wird.
Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz regelt die angesprochene Problematik eindeutig.
Ihre Beobachtung ist dabei zutreffend.
In den Speiserestaurants wird es weitgehend umgesetzt und die Betroffenen haben mittlerweile wohl auch die Vorteile erkannt, so dass alleine diese Akzeptanz die Umsetzung fördert.

In den Clubs und Bars dagegen versammelt sich vor allem nach 22 Uhr aber immer noch die mangelnde Einsicht. Hier ist auch der einzelne Gast in der Verantwortung, die entsprechende Akzeptanz des Gesetzes einzufordern.

Allein stärkere Kontrollen werden diese Einsicht nicht fördern. Anzeigen aber könnten helfen, um gezielte Kontrollen durchzuführen.
Eine kontinuierliche Kontrolle in der Fläche wäre allerdings auch mit mehr Personal für die Ordnungsämter nicht zu leisten.

Die Kontrollen zum Nichtraucherschutz erfolgen durch die Außendienstkräfte der Ordnungsämter im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen oder als Rundumkontrolle im Rahmen sonstiger Kontrollen.
Teilweise eben auch aufgrund von Bürgerbeschwerden.

Im zweiten Halbjahr 2008 gab es berlinweit 1881 Kontrollen, in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 3260 bzw. 3325 Kontrollen.

Insgesamt wurden 352 Ordnungswidrigkeitenanzeigen im 2. Halbjahr 2008,
928 in 2009 und 846 in den ersten 11 Monaten 2010 ausgestellt.

Die Anzahl der verhängten Bußgelder stieg kontinuierlich von zunächst 284 im zweiten Halbjahr 2008 über 618 in 2009 auf nunmehr 703 in den ersten 11 Monaten 2010 an. Dementsprechend konnten auch die erzielten Einnahmen aus verhängten Bußgeldern mehr als verdoppelt werden - von anfangs durchschnittlich 4.752 € auf nunmehr 11.169 € im Monat.

Die Anzahl der Kontrollen und folglich auch der festgestellten und geahndeten Verstöße differiert zwischen den einzelnen Bezirken enorm.
Dieses liegt zum einen in der unterschiedlichen Schwerpunktsetzung ihrer Außendiensttätigkeiten, die den Bezirken im Rahmen ihrer Selbstverwaltung selbst überlassen ist, ist aber auch in der unterschiedlichen Häufung der Gaststätten in den Bezirken begründet.

Sie sehen, wir haben keinen politischen Regelungsbedarf, sondern wir haben, zugestanden, immer noch ein gesellschaftliches Umsetzungsproblem.

Gegen Unvernunft ist halt kein Kraut gewachsen und für die Unvernunft wächst immer noch der Tabak. Das wird wohl auch noch eine Weile so bleiben. Zivilgesellschaftliche Akzeptanz sollte dabei aber auch beim Nichtraucherschutz unser politisches Ziel sein, nicht der restriktive Verordnungsstaat.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Wolfgang Albers