Frage an Willfried Maier von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Maier,
einige Abgeordnete aus CDU und SPD wollen in der Bürgerschaft dazu beitragen, das christliche Gemeinwesen stärker in der Gesellschaft zu verankern. "Es besteht keine Staatskirche" heißt es in Artikel 137 der Weimarer Verfassung. Laut Grundgesetz gilt dies noch heute.
Ist es für Sie akzeptabel, dass hier das persönliche Interesse Vorrang vor dem Grundgesetz haben soll?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
meines Wissens gab es aus der CDU den Versuch, die Berufung auf die christlichen Wurzeln Europas in die Präambel der EU - Verfassung zu bringen. Das fand schon im Entwurf keine Mehrheit. Inzwischen ist der EU - Verfassungsentwurf aber faktisch aus der Diskussion.
Das Grundgesetz leitet seine Präambel immerhin mit der Formel ein: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ..." Eine Staatskirche kennt es nicht, wie Sie richtig bemerken. Aber es ist jedem Menschen in Deutschland unbenommen, für ein größeres Gewicht z.B. christlicher Werte in der Gesellschaft zu werben. Ich sehe aktuell überhaupt keinen Anlass, über solche Bestrebungen beunruhigt zu sein. Die deutsche Gesellschaft ist so kirchenfremd wie wahrscheinlich noch nie. Darum verstehe ich Ihre Beunruhigung nicht und sehe keine Veranlassung, vor kirchlichen Übergriffen in Rechte anderer Menschen zu warnen.
Mit besten Grüßen
Willfried Maier