(...) Als grobe Richtlinie können Sie jedoch davon ausgehen, dass zweispurige Wege grundsätzlich breiter als zwei Meter sind. Abweichungen von der 2-Meter-Regelung sind auf kommunaler Ebene durchaus möglich. Die unteren Forstbehörden haben die Möglichkeit andere Regelungen zu treffen, um so sowohl die Interessen der Mountainbiker/innen als auch die der Spaziergänger/innen zu berücksichtigen. (...)
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