Betreff: Abschaffung des Schlagstocks im Justizvollzug NRW - aus welchen Gründen hat das Justizministerium NRW den Schlagstock als Einsatzmittel im Justizvollzug abgeschafft?
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeil,
aus welchen Gründen hat das Justizministerium NRW den Schlagstock als Einsatzmittel im Justizvollzug abgeschafft?
Wie soll künftig die sicherheitsrelevante Lücke zwischen Reizstoffsprühgerät (RSG) und Schusswaffe geschlossen werden, insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit und die Eigensicherung der Bediensteten?
Wurde diese Entscheidung im Vorfeld mit dem Rechtsausschuss abgestimmt oder dort erörtert?
Welche alternativen Einsatzmittel sollen den Justizvollzugsbediensteten künftig zur Verfügung gestellt werden, um sich gegen zunehmende körperliche Angriffe wirksam schützen zu können?
Welche konkreten Maßnahmen plant das Justizministerium, um die Sicherheit der Bediensteten zu gewährleisten und seiner Fürsorgepflicht als Dienstherr gerecht zu werden?
Vielen Dank für Ihre Zeit!
Mit freundlichen Grüßen

