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Werner Pfeil
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Frage von Martin H. •

Frage an Werner Pfeil von Martin H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeil,

unsere Tochter wird in diesem Jahr das vierte Schuljahr absolvieren. Demnach beschäftigen wir uns nun mit der Auswahl einer weiterführenden Schule. Hierbei hat die Internationale Schule in Maastricht unser Interesse geweckt. Dort haben wir bei einem Informationsgespräch jedoch erfahren, dass es nicht ohne weiteres möglich, sein Kind in den Niederlanden unterrichten zu lassen. Eine gesetzliche Regelung in NRW würde dies verhindern. Wir sind sehr verwundert, dass es im fortschrittlichen Europa solche Restriktionen gibt.

Da wir in der Zeitung gelesen haben, dass Sie sich im Bereich der Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit engagieren, wenden wir uns nun an Sie. Ist Ihnen dieses Problem bekannt? Wie steht die Landesregierung zu dieser Thematik? Wollen Sie uns verbieten, unsere Tochter in Maastricht einzuschulen?

Wir freuen uns auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

M. H.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten werde.

Ja, die Problematik ist mir bekannt. Die Restriktion wurde durch die rotgrüne Landesregierung im Rahmen eines Ministerialerlasses eingeführt und ist nach meinem persönlichen Rechtsverständnis rechtswidrig.

Ich vertrete die Ansicht, dass Eltern, die den Wunsch haben, Ihre Kinder im Ausland zur Schule zu schicken, weil sie dort eine Internationale Schule besuchten könnten oder einfach, weil sie dort die Sprache des Nachbarlandes erlernen wollen, die freie Schulwahl haben sollten.

Nachdem ich im April 2017 erstmals von der Problematik erfahren habe, habe zunächst diesen Punkt mit Alexander Graf Lambsdorff in den Koalitionsvertrag CDU/FDP in NRW einbringen können. Außerdem habe ich das Gespräch mit meinen Fraktionskollegen der NRW Grenzregionen gesucht und mit unserer Schulministerin Yvonne Gebauer gesprochen. Wir haben nun diesen Monat einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird eine Änderung der Erlasslage zu prüfen. Der Antrag befasst sich darüber hinaus mit vielen Ansätzen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Bildungs-, Ausbildungs- und Wissenschaftspolitik.

Persönlich hoffe ich, dass die Prüfungen der Regierung schnellst möglichst abgeschlossen sein werden und die Restriktion aufgehoben wird.

Den Runderlass, unseren Antrag und weitere Informationen konkret zu dieser Thematik finden Sie übrigens auf meiner Homepage www.wpfeil.de.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner Pfeil

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