(...) Es gibt jetzt schon im Gesetz einen Freibetrag und zwar in Höhe von 2.600,- Euro bezogen auf eigenes Geldvermögen. Sofern darüber hinaus abgewichen wird – von dem wie ich meine richtigen Grundsatz, dass zuerst die eigenen Mittel eingesetzt werden, bevor über die Grundsicherung Sozialgelder beansprucht werden – ergibt sich zwangsläufig, dass sofort ein erheblich größerer Teil der Menschen Anspruch auf Sozialhilfe hat, obwohl eigene Mittel zur Verfügung stehen. Sofern die Bevölkerung dies für richtig ansieht, denn über ihre Steuerbeiträge wird die Sozialhilfe finanziert, stellt sich dann aber die zusätzliche Frage, wo zusätzliche Freibeträge angesiedelt sein sollten? (...)