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Walter Riester
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Frage von Peter S. •

Frage an Walter Riester von Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Riester,

ich habe Sie gestern Abend in Quergefragt gesehen. Sie sagten Sie wollten die Riester-Rente für mehr Menschen zugänglich machen. Wird daran in der Fraktion gearbeitet, und wie steht die Union dazu? Ich bekomme kein ALG 2 mehr, weil das Schonvermögen zu hoch ist. Dann wollte ich eine Riester-Rente abschließen, weil ja zur Zeit gar keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt werden. Leider mußte ich erfahren, dass das nicht möglich ist. Das finde ich nicht in Ordnung. Sie sagten in der Sendung, dass die Grundsicherung Sozialhilfe wäre, und deswegen die Riester-Rente angerechnet werden muß. Wenn aber jemand ALG 2 bezieht ebenfalls Sozialhilfe wird die Riester-Rente nicht angetastet. Das ist für mich unverständlich. Warum will die SPD wie der VDK es will keinen Freibetrag für die Riester-Rente wenn jemand Grundsicherung beantragen muß.

MfG

Peter Speck

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Speck,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich Ihnen die gestellten Fragen.

Ich bin der Auffassung, dass allen in Deutschland Lebenden mit Eintritt in die berufliche Erstausbildung oder Eintritt in die Erwerbsarbeit die Möglichkeit eröffnet werden sollte, ergänzende Altersvorsorge mit der Riester-Rente zu betreiben. Die Beschränkung nur auf sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte schließt wichtige Teile unserer Bevölkerung aus. Bisher haben die Abgeordneten der SPD-Fraktion mit denen ich sprach, dem zugestimmt, aber auch einige Unions-Abgeordnete sehen eine solche Erweiterung als dringend erforderlich an. Ich hoffe sehr, dass wir in diesem Jahr noch eine entsprechende Erweiterung realisieren können.

Arbeitslosengeld-II Bezieher sind grundsätzlich förderberechtigt, im Übrigen auch dann, wenn sie aufgrund eines zu hohen Vermögens keine Arbeitslosengeld-II Zahlungen erhalten. Sie sollten also, wenn dies in Ihrem Fall so ist, noch einmal mit Ihrem Anbieter sprechen. Ganz offensichtlich sind Sie hier nicht richtig beraten worden.

Sie fragen des Weiteren, warum bei Arbeitslosengeld-II Beziehern die Ansprüche aus einer Riester-Rente – das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Ansprüche aus einer Sozialversicherungsrente – nicht berücksichtigt werden. Dies ist deshalb so, weil die Rente sowohl aus der Sozialversicherungsrente als auch aus der Riester-Rente für die Finanzierung des Lebensunterhaltes im Alter vorgesehen ist. Anders verhält es sich bei Menschen, die im erwerbsfreien Rentenalter hilfebedürftig sind. Hier werden natürlich die eigenen, für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Rentenansprüche sowohl aus der Sozialversicherungsrente als auch aus der Riester-Rente berücksichtigt. Denn das ist ja der Zeitpunkt, zu dem die Renten für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Wenn diese Renten nun nicht ausreichen, um den Grundbedarf im Alter zu finanzieren, kann es eine zusätzliche Grundsicherungszahlung geben, um diese Differenz auszugleichen. Nun zu Ihrer letzten Frage, warum die SPD, anders als der VdK, nicht einen zusätzlichen Freibetrag für die Menschen anstrebt, die als Hilfebedürftige Grundsicherung beantragen.

Es gibt jetzt schon im Gesetz einen Freibetrag und zwar in Höhe von 2.600,- Euro bezogen auf eigenes Geldvermögen. Sofern darüber hinaus abgewichen wird – von dem wie ich meine richtigen Grundsatz, dass zuerst die eigenen Mittel eingesetzt werden, bevor über die Grundsicherung Sozialgelder beansprucht werden – ergibt sich zwangsläufig, dass sofort ein erheblich größerer Teil der Menschen Anspruch auf Sozialhilfe hat, obwohl eigene Mittel zur Verfügung stehen. Sofern die Bevölkerung dies für richtig ansieht, denn über ihre Steuerbeiträge wird die Sozialhilfe finanziert, stellt sich dann aber die zusätzliche Frage, wo zusätzliche Freibeträge angesiedelt sein sollten?

Im Regelfall haben Hilfebedürftige Rentenansprüche aus der Sozialversicherung, die sie mit eigenen Mitteln aufgebaut haben. Hier ergibt sich als erstes die Frage, sollen hier Freibeträge eingesetzt werden?

Viele Menschen haben auch trotz Hilfebedürftigkeit eigene Sparbeträge. Sollen hier über die oben angeführten 2.600,- Euro Schonvermögen weitere Freibeträge angesetzt werden?

Und erst an dritter Stelle käme dann die Frage, ob auch bei den Riester-Rentenansprüchen – sie sind ja gerade bei Geringverdienenden zu einem hohen Teil mit staatlicher Förderung aufgebaut – zusätzliche Freibeträge aufgebaut werden sollen?

Sehr geehrter Herr Speck, ich habe Ihnen den Sachverhalt ausführlich dargestellt, weil ich Ihnen im Gegensatz zur schnellen Forderung des VdK auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen aufzeigen möchte.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Riester