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Volkmar Vogel
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Frage von Ralf R. •

Frage an Volkmar Vogel von Ralf R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Vogel,

mit großem Interesse beobachte ich die politische Arbeit die Sie für unser Altenburger Land leisten.So habe ich natürlich auch darauf geschaut wie Sie sich bei der Abstimmung zum Frackingverbot verhalten werden. Nun ich muß sagen das ich doch verwundert bin daß ihnen die Gesundheit der Bürger und die Unversehrtheit der Natur so wenig bedeuten daß Sie gegen den vorgelegten Gesetzentwurf gestimmt haben.
Sie schreiben:"Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf." wenn dieser Satz gilt, warum gehen Sie dann entgegen Ihrer eigenen Maßstäbe trotzdem Kompromisse ein?
weiter:"dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen."
auch hier steht es doch in Ihrem eigenen Koalitionsvertrag ganz eindeutig, daß es bei Gesundheit und Umwelt keine Kompromisse geben wird!

Ja! wissenschaftliche Forschung sollte immer möglich sein!! Aber nur Forschung im Sinne und zum Nutzen der Menschen! Forschung die sich zum Schaden von Mensch und Natur auswirken sind durch nichts zu rechtfertigen! Fracking ist ohne den Einsatz umwelttoxischer Substanzen nicht möglich!!
Warum wollen Sie es trotzdem erlauben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rosenblatt,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Mai 2016.

Die Bedingungen für eine Zulassung von Fracking zu Forschungszwecken sind sehr streng. So muss eine unabhängige Expertenkommission aus sechs Mitgliedern (davon drei Umweltinstitute) den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation mehrheitlich als grundsätzlich unbedenklich einstufen, damit es überhaupt losgehen kann. Erfolgt diese Einstufung nicht, gibt es auch kein Forschungsvorhaben an diesem Standort. Zudem werden die jeweiligen Fracking-Gemische der Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe beim Umweltbundesamt zur Einstufung vorgelegt. Wenn diese Kommission zum Ergebnis kommt, dass die Gemische wassergefährdend sind, gibt es auch keinen Einsatz dieser Gemische. Auch alle sonstigen umfassenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen (d. h. insbesondere zum Wasser-, Boden- und Umweltschutz) müssen vorliegen. Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung liegt ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder.
Die Unionsfraktion hat gegenüber der Bundesregierung Änderungen am Entwurf durchgesetzt. Zwei für die Menschen sehr wichtige Punkte sind verankert: Es wird eine zusätzliche Regel eingeführt, nach der Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser über die Raumordnung durch die Länder als Ausschlussgebiete zu sichern sind, und es wird eine Begrenzung der wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen auf die für den Erkenntniszuwachs unbedingt notwendige Anzahl geben.
Nur Forschung kann uns helfen, diese Technik sicher zu machen. Lassen Sie mich versichern, dass ich Ihre Bedenken und Sorgen teile. Genau deswegen sollten wir für diese strengen Regeln und Auflagen eintreten.

Gerne können wir uns in einer meiner Bürgersprechstunden über das Thema austauschen.

Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
Mitglied des Bundestages