Warum werden nur schulpflichtige Kinder von Expats/beruflich mobilen Familien von der Schulpflicht befreit, die sich Internationale Schulen (22.000 -56.000 Euro/Jahr) leisten können?
In LDrs. BW, etwa 15/5739 u 15/437 wird erläutert, dass es Internationale Schulen brauchen würde und auch KM a.D. Dr. Eisenmann führte aus, dass es kein vergleichbares Angebot im System geben würde. Das Antidiskriminierungsabkommen (Paris 14.12.1960) wird dazu nicht umgesetzt (Klage vor VGH). Sind diese Kinder nur zu schützen, wenn eine Internationale Schule für die Eltern finanzierbar ist? Die anderen Kinder müssen derzeit mit den Nachteilen leben. Dabei könnten zumindest Hybrid- und Onlineangebote gestattet werden, wenn dem Kind der Zugang zu einer Internationalen Präsenzschule verwehrt bleibt. Grds. sollte der Staat aber m.E. alle Betroffenen gleichstellen und die benötigte Bildung zugänglich machen.