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Volker Beck
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Frage von Paul B. •

Frage an Volker Beck von Paul B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Beck,

wenn der Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung zur Bürgerversicherung tatsächlich eines der zentralen Reformvorhaben der Grünen ist, warum haben die Grünen dann in sieben Jahren Regierungsbeteiligung nicht das Geringste dafür getan?

Und warum findet sich diese Forderung dann nicht im Programm der Grünen für die Bundestagswahl?

Mit freundlichem Gruß

Paul Behrens

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Behrens,

sicher haben Sie die entscheidende Passage in unserem Wahlprogramm überlesen. Das kann angesichts des Umfangs unseres Programms - auch im Vergleich zu anderen Parteien - passieren. Sie lautet:

"Wir wollen langfristig die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, um auch *die Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung für alle weiterzuentwickeln*. Eine generationengerechte Politik steht vor der Aufgabe, die Kosten hierfür möglichst gerecht zwischen allen Generationen und Einkommensgruppen zu verteilen. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist mit dem so genannten Nachhaltigkeitsfaktor der Generationenvertrag neu gestaltet worden. Die gesetzliche Rente wird sich stärker zu einer Basisabsicherung entwickeln. Deshalb werden wir ergänzende private Vorsorge in unterschiedlichen Formen weiter fördern. Wir werden aber auch die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nicht aus ihrer Verantwortung zur Mitfinanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme entlassen. "

(in der Schriftform des Programmes auf S.39,40)

_1.) Zur Rentenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen generell: _

Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen
können, dass ihr Lebensunterhalt im Alter gesichert ist. Sie müssen sich
auch in Zukunft darauf verlassen können, dass die Altersvorsorge
finanzierbar bleibt. Wir haben für einen fairen Ausgleich zwischen der
jeweils jungen und der jeweils älteren Generation gesorgt. Wir haben die
Rentenversicherung fit gemacht für die Zukunft. Die Rentenversicherung
ist in der Anpassung an die langfristigen demographischen Veränderungen
schon sehr weit vorangeschritten. Ohne die Reformen der Koalition läge
der Beitragssatz heute schon über 22 Prozent.

- Wir haben dafür gesorgt, dass versicherungsfremde Leistungen korrekt über Steuern finanziert werden. Durch die Ökosteuer liegt der Beitragssatz zur Rentenversicherung um 1,7 Prozentpunkte niedriger.
- Die heute Jungen müssen privat vorsorgen, wenn sie ihren Lebensstandard halten wollen. In dem Umfang, in dem die junge Generation vorsorgen soll und vorsorgen muss, wird die Anpassung der Renten vermindert.
- Ein Nachhaltigkeitsfaktor stellt sicher, dass die Renten dann steigen können, wenn auch die Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zur Anzahl der Rentner steigt. Die Renten steigen nicht, wenn die Anzahl der Beitragszahler im Verhältnis zur Anzahl der Rentner sinkt.
- Die Rentner zahlen den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung allein.
- Wir haben Anreize zur Ausgliederung Älterer aus dem Arbeitsmarkt verringert, in dem wir die Altersgrenze für Rente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit angehoben haben.
- Gute Verdienste und ein geringeres Risiko der Arbeitslosigkeit: Davon profitieren Akademiker/innen in der Rentenversicherung. Darum werden die knappen Mittel des Bundes im Bildungsbereich nicht mehr für die Höherbewertung der akademischen Renten ausgegeben.

Die derzeitige konjunkturelle Lage zeigt deutlich: Die Finanzierung der sozialen Sicherung durch abhängig Beschäftigte verteuert den Faktor Arbeit und schadet der Beschäftigung. Sie macht die Finanzierung der sozialen Sicherung extrem abhängig von jeder Flaute. Das ist ein grundlegendes Problem, dass gelöst werden muss.

Was haben wir gemacht ?
Das Vertrauen in die Rentenversicherung hängt davon ab, dass man keine Luftschlösser verspricht. Wir wollen den Bürgern kein Rentenniveau versprechen, dass sich nur mit sehr viel höheren Beiträgen finanzieren ließe. Wir haben die Altersvorsorge auf mehrere Beine gestellt. Die Gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft für viele Versicherte eher den Charakter einer Basisabsicherung haben. Die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass sie zusätzlich vorsorgen müssen. Die Förderung der privaten Vorsorge (Riester-Rente) haben wir so angelegt, dass sie auch für die in Zukunft Älteren den Lebensstandard sichern kann, wenn sie fester Bestandteil von deren Vorsorge wird. Die Eigenvorsorge wird steuerlich stark begünstigt. Auch Bürger mit geringen Verdiensten und Familien können so für ihr Alter sparen.

Wir haben den sozialen Schutz von Eltern verbessert. Frauen, die wegen der Erziehung von Kindern lediglich unterdurchschnittliche Beiträge zur Rentenversicherung zahlen können, bekommen einen Zuschlag zu ihrer Rente. Frauen mit mehreren Kindern bekommen diesen Zuschlag auch dann, wenn sie nicht bezahlt arbeiten.

Wir bekämpfen verschämte Altersarmut. Wir haben die Hürde aus dem Weg geräumt, die ältere Bürgerinnen und Bürger vom Gang ins Amt abgehalten hat. Wir haben gegen den erbitterten Widerstand der Opposition eine Grundsicherung für Alte und bei Erwerbsminderung durchgesetzt. Da Kinder in der Regel nicht mehr zum Unterhalt gegenüber ihren Eltern verpflichtet sind, ist es für alte Leute heute viel leichter, Geld zu beantragen.

Wir sind der Meinung, dass Beamte die gleichen Rechte und Pflichten wie die Versicherten der Rentenversicherung haben sollten. Für eine grundlegende Reform der Versorgung von Beamten wäre es nötig, die Verfassung zu ändern. Wir sehen bislang keine Hinweise darauf, dass wir uns mit der Opposition auf solche Reformen verständigen könnten. Aber die Regierung hat die vorhandenen Spielräume genutzt. Alle Reformen der Rentenversicherung wurden auf die Beamtenversorgung übertragen.

Wir wollen langfristig die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, um auch die Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung für alle weiterzuentwickeln. Eine generationengerechte Politik steht vor der Aufgabe, die Kosten hierfür möglichst gerecht zwischen allen Generationen und Einkommensgruppen zu verteilen. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist mit dem so genannten Nachhaltigkeitsfaktor der Generationenvertrag neu gestaltet worden. Die gesetzliche Rente wird sich stärker zu einer Basisabsicherung entwickeln. Deshalb werden wir ergänzende private Vorsorge in unterschiedlichen Formen weiter fördern. Wir werden aber auch die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nicht aus ihrer Verantwortung zur Mitfinanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme entlassen.

_2.) "Bürgerversicherung tatsächlich eines der zentralen Reformvorhaben
der Grünen" _

Wir kämpfen für die Einführung der Bürgerversicherung vor allem im Bereich der Krankenversicherung. Wir wollen eine Versicherung aller Bürgerinnen und Bürger, um unser Krankenversicherungssystem solidarischer, gerechter und nachhaltiger zu machen. Mehr Wettbewerb zwischen den Kassen in einem einheitlichen Wettbewerbsrahmen und mehr Wettbewerb zwischen Leistungsbringern zugunsten der Patientinnen und Patienten ist dabei sinnvoll.

Wir wollen eine Bürgerversicherung, in die alle gemäß ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit einbezahlen und die allen unabhängig von ihrem Geldbeutel die notwendige und angemessene medizinische Versorgung garantiert. Es ist nicht einzusehen, dass ganze Berufsgruppen und Besserverdienende aus der Solidarität mit den gesetzlich Versicherten entlassen sind. Das wollen wir ändern. An der Beitragsparität wollen wir festhalten. Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert. Beitragsfreiheit gilt auch für EhegattInnen und LebenspartnerInnen, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen. Für alle anderen Ehepaare und eingetragenen Lebensgemeinschaften wird ein Splitting eingeführt. Dabei wird das Einkommen der Ehe- bzw. Lebenspartner rechnerisch auf beide Personen verteilt. Grundsätzlich können die PartnerInnen unterschiedliche Krankenversicherer wählen. In der Bürgerversicherung werden Unisex-Tarife angeboten. Wir fänden es falsch, wenn ein Pförtner den gleichen Betrag bezahlen müsste wie ein Manager. Deshalb lehnen wir die Kopfpauschale von CDU/CSU ab. Damit durch die Heranziehung weiterer Einkommensarten nicht vor allem kleine und mittlere Einkommensbezieher belastet werden, wollen wir für die zusätzlichen Einkommensarten Freigrenzen einräumen und die Beitragsbemessungsgrenze maßvoll anheben. Damit leisten wir auch einen weiteren Beitrag zur Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen und zu mehr wirtschaftlicher Dynamik.