(...) die Ausgestaltung des Strafvollzugs liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer, so dass wir hier leider keinen Überblick zur Praxis gegenüber transsexuellen Inhaftierten in Einzelfall haben. Bekannt ist hier nur eine negative Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Berlin von 2002. (...)
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