(...) vielen Dank für Ihre Nachfrage. Artikel 16a wurde offensichtlich nicht verletzt. Wir verweisen nochmals auf unsere Antwort vom 03.02.2016 und den dort verlinkten Beitrag von Bast und Möllers im Verfassungsblog. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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