(...) Zur Petition: Ein Abschluss des Petitionsverfahrens konnte in dieser Wahlperiode nach meinem Kenntnisstand nicht mehr erreicht werden. Die Petition "verfällt" aber nicht, sondern wird dann in der nächsten Wahlperiode fortgeführt. Das heißt auch, dass dann die Petition eventuell auch in einer öffentlichen Ausschusssitzung beraten werden könnte, wie dies von den Petenten gewünscht ist. (...)
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