(...) anders als bei Roland Kochs wechsel zu Bilfinger Berger, wie in dem genannten Artikel von Ihnen berichtet, ist mir von der Verfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt kein Zusammenhang zwischen ihrer Judikatur als Bundesverfassungsrichterin und ihrem künftigen Arbeitgeber bekannt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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