
(...) In unserem Gesetzentwurf für ein Tierschutzgesetz, der noch in diesem Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden soll, verbieten wir Zoophilie ausdrücklich. In dem Entwurf heißt es: „Es ist verboten zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sexuelle Handlungen an einem Tier vorzunehmen oder von diesem an sich vornehmen zu lassen oder auf ein Tier einzuwirken, um es zur Duldung solcher Handlungen zu veranlassen“. (...)