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Volker Beck
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Frage von Norbert G. •

Frage an Volker Beck von Norbert G. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo, Herr Beck,

am vergangenen Wochenende ist mir etwas passiert, was mich als politisch interessierten Mitbürger dieser Stadt (bin erst seit drei Jahren in Köln, und war vorher auch eine Zeit lang aktives Mitglied der Grünen in Ostwestfalen) in großen Ärger bzw. sogar Wut versetzt hat:
mit einigen Freunden habe ich die KÖLNER LICHTER besucht und habe mich inmitten einer größeren Menschenmenge befunden, die fast unablässig von einer Polizistin mit einer Kamera gefilmt wurde. Ganz abgesehen davon, dass ich mich dabei sehr unwohl gefühlt habe, ist mir immer wieder eins duch den Kopf gegangen:
Sind wir hier in Deutschland schon bei George Orwell´s Vision 1984 oder ist das erst schon der Anfang der verschärften Schäubel´schen Anti-Terror-Gesetze?

Dass nach den vergangenen vereitelten Kofferbombenanschlägen (gott-sei-dank) in Köln die Sicherheit durch die Polizei verstärkt worden ist, auch bei Großereignissen ist mir auch bekannt (und es ist auch manchmal nachvollziehbar) , aber gilt das inzwischen auch schon für derartige Vergnügungsveranstaltungen? -oder ist "das schleichende Sterben demokratischer Strukturen nach amerikanischem Vorbild?"
Ich fühle mich jedenfalls immer unwohler bei dem Gedanken, das das noch schlimmer wird, selbst bei eher "harmlosen " Veranstaltungen.

Ist der einfache Bürger schon jetzt rund um die Uhr öffentliches Beobachtungsobjekt? Oder gilt noch eine gewisse Freiheit im privaten Sinne? Was darf unsere Polizei inzwischen alles, "zum Wohle des Bürgers"´
Ich hoffe, das wir hier in Köln uns nochlange frei bewegen können!

Freundl. Grüsse
N.Grunwald

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Grunwald,

bei der Gewährleistung der Inneren Sicherheit in unserem Land bestehen die Grünen darauf, dass die Grundwerte unserer Demokratie wie auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Bedrohungen durch den Terrorismus wollen wir gezielt und effizient, aber zugleich mit Besonnenheit und Augenmaß bekämpfen. Falls es klar erkennbare Lücken in der Gesetzgebung gibt, sind wir offen für verhältnismäßige, verfassungskonforme Änderungen. Jede Maßnahme ist aber gründlich darauf zu prüfen, ob sie erforderlich und geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, und ob es bessere, schonendere Möglichkeiten gibt. Nicht zuletzt geht es um die Frage, ob die Einschränkungen der Freiheit in einem vertretbaren Verhältnis zum Gewinn an Sicherheit stehen.

Wir meinen, dass es eine freie Gesellschaft in einem Klima ständiger Beobachtung und Überwachung auf Dauer nicht geben wird. Niemand kann es beanstanden, wenn ein Polizist beobachtend durch die Straßen geht und er bei Gefahrensituationen, oder wenn er einen Verdächtigen erkennt, einschreitet. Aber wenn auf jedem Platz und in jeder Straße ein Polizist steht, ist dies unverhältnismäßig und führt zur Einschüchterung der Bürger. Ebenso verhält es sich mit der Beobachtung von öffentlichen Plätzen durch Kameras. Wir beanstanden es nicht, wenn vereinzelt Plätze mit Kameras beobachtet werden. Aber eine flächendeckende, alle öffentlichen Orte betreffende Überwachung lehnen wir ab

In unserem aktuellen Fraktionsbeschluss zur Inneren Sicherheit haben wir zum Thema Videoüberwachung folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich muss der öffentliche Raum unüberwacht sein, jede Ausnahme bedarf der Rechtfertigung in einem Gesetz. Überdies sind Kameras kein Allheilmittel um terroristische Straftaten zu verhindern. Allerdings können sie nachträglich bei der Aufklärung helfen. Wir befürworten ihren Einsatz, wenn er auf wirklich gefährdete Orte und schwere Gefahren beschränkt bleibt, die Daten dürfen nur zeitlich begrenzt gespeichert werden. Es muss tatsächlich um Gefahrenabwehr gehen und nicht etwa um die Beobachtung sozialer Randgruppen auf dem Bahnhofsvorplatz." ( http://www.gruene-bundestag.de/cms/innere_sicherheit/dok/184/184441.htm )

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck