
Nun ist die Reform des Wahlrechts am 17.03.2023 im Deutschen Bundestag beschlossen worden, was ich sehr begrüße.
Foto: David Brandt
Nun ist die Reform des Wahlrechts am 17.03.2023 im Deutschen Bundestag beschlossen worden, was ich sehr begrüße.
In der Tat wurden die sogenannten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (u.a. für Heizöl) bereits im letzten Jahr beschlossen.
Im April hat das Sächsische Ministerium für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft die Grundsatzkonzeption Wasser 2030 vorgelegt (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/38631), die die zukünftige Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Wasserversorgung zum Thema hat.
Für sie ist es darüber hinaus eine gute Nachricht, dass die Renten zum 1. Juli 2022 um mehr als 5 Prozent im Westen und mehr als 6 Prozent im Osten erhöht werden, was eine der höchsten Rentenanpassungen seit Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt.
Die Polizei hat die Verhältnismäßigkeit eben genau nicht an der inhaltlichen Bewertung festzumachen, sondern diesen Grundsatz gleichförmig anzuwenden.