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Frage von Günter G. •

Frage an Uwe Schwarz von Günter G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schwarz

Nachdem sie ihre unbefriedigende Antwort die sie bereits auf facebook veröffentlicht haben hier mit "Cut and Paste" noch einmal als Antwort einstellen erlauben sie mir folgende Fragen:

1. Wie bewerten sie das Gutachten von Wessling vom 1.2.2012 (Gutachten Nr. 12-09556-4/gch) im Hinblick auf ihre Behauptung Formaldehyd und Nikotin als Belastung für Passivraucher.

Laut Gutachten befinden sich doch keine bzw. unter der Nachweisegrenze liegende Anteile dieser Stoffe im ausgeatmeten Dampf einer E-Zigarette.

2. Bitte nennen sie stichhaltige Untersuchung für die Schädlichkeit der E-Zigarette

Ihre Aussage:" 140.000 Tote aufgrund von Nikotinkonsum und 3.500 Tote durch Passivrauchen" mag richtig sein oder nicht, hat aber mit der E-Zigarette nichts zu tun. Es beweist aber, daß sie um die Schädlichkeit der Tabakzigarette wissen.

3. Warum hören wir von ihnen nicht "Die Zigarette darf nur noch in der Apotheke verkauft werden"

Nikotin ist zwar unbestritten ein starkes Nervengift. Aber wie immer macht die Dosis das Gift.

4. Wo kann ich die Quelle finden dass reines Nikotin in der in Genussmitteln vorhandenen Konzentration die vielen Toten verursacht?

Alkohol- und Zigarettenkonsum stellen für Jugendliche heute ein weit größere Gefährdung dar als die E-Zigarette. (Nach den bisherigen Erfahrungen nämlich gar keine, weil Einstiegspreis viel zu hoch. )

4. Planen sie Alkohol und Zigaretten auch als Arzneimittel einstufen zu lassen?

Ich habe mir viel Mühe bei der Formulierung der Fragen gegeben. Es wäre nett wenn sie mir diesmal den Eindruck vermitteln könnten ernst genommen zu werden. Ihre kopierte Stellungnahme vom 23.03.2012 beantwortet keine der gestellten Fragen von Herrn A. F. und vermittelt nicht den Eindruck von Kompetenz in dieser Sache.

5. Warum nicht?

Politik kann nur glaubwürdig sein wenn Entscheidungen plausibel und für den Bürger nachvollziehbar sind. Zur Nachvollziehbarkeit gehören Fakten.

mfg Günter Gebauer

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Sehr geehrter Herr Gebauer,

vielen Dank für ihre Anfrage. Urlaubsbedingt hat die Beantwortung leider etwas länger gedauert. Viele aufgeworfene Fragen werden durch die Drucksache in der Anlage beantwortet.

Es ist überhaupt keine Frage, dass Nikotin und Alkohol ein hohes Abhängigkeitspotential besitzen. Ich habe mich daher als Gesundheits- und Sozialpolitiker in den vergangenen zwanzig Jahren, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Kinder- und Jugendschutzes und den unbestrittenen Gefahren des Passivrauchens, u.a. für ein ganzheitliches strenges Nichtraucherschutzgesetz, öffentliches Werbungsverbot und restriktive Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz, eingesetzt. Die gegenwärtig uneinheitlichen Landesregelungen stellen daher für mich keine abschließenden Regelungen dar. Insofern bewerte ich die Gefahren, die vom Nikotin ausgeht, auch als wesentlich höher, wie die der E-Zigarette. Die gegenwärtige rechtliche und sachliche Einschätzung von E-Zigaretten durch das Bundesgesundheitsministerium und der Landesgesundheitsministerien hat die Niedersächsische Landesregierung in der Beantwortung einer „Kleinen Anfrage“, Drucksache Nr. 16/4608, zusammengefasst. Die dort dargestellte Position teile ich.

Die Gesundheits- und Sozialminister der Länder und des Bundes werden sich Ende Mai erneut mit dem Sachverhalt beschäftigen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob E-Zigaretten mindestens übergangsweise nur über Apotheken abgegeben werden sollen. Mir ist klar, dass dieser Vorschlag zusätzliche Fragen aufwirft, z.B. ob es angebracht ist E-Zigaretten mit Arzneimitteln gleichzustellen. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht jedoch darin, dass bei einer Einstufung als „Arzneimittel“ die gesundheitliche Wirkungsweise und mögliche gesundheitliche Schäden, vorher wissenschaftlich geklärt sein muss. Wenn Konsumenten der E-Zigarette diese für sich als Alternative sehen, um den Nikotinkonsum zu reduzieren oder um auf die Nikotin-Zigarette verzichten zu können, habe ich damit kein Problem. Ich bleibe allerdings dabei, dass ich

1. den Zugang für Kinder und Jugendliche möglichst nachhaltig, soweit es rechtlich und praktisch überhaupt möglich ist, verhindern möchte.
2. Wir geben schließlich in Deutschland zwischenzeitlich 170 Milliarden €
jährlich alleine in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung und Bekämpfung von Krankheiten aus.

Gerade im Bereich des Tabakkonsums werden dabei die gesundheitlichen Folgekosten auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Die E-Zigarette ist von der Industrie als Alternative zum Tabakkonsum entwickelt worden. Es mag sinnvoll sein, aber ich bleibe dabei, solange die gesundheitlichen Folgewirkungen nicht abschließend wissenschaftlich geklärt sind und wir damit unter Umständen weitere Kosten für unser Gesundheitssystem produzieren, sollte der Erwerb nicht für alle Personengruppen unbegrenzt möglich sein. Der Verkauf über Apotheken ist deshalb für mich eine ernsthafte Erwägung. Diese meine grundsätzliche Feststellung ist für mich auch keine lex. E-Zigarette. Die weitere Entscheidung auf Bundes- und Landesgesundheitsministerebene sollte jetzt erst einmal in der Debatte abgewartet werden.

Wiederholte Studien der Krebsforschung in Heidelberg konnten bestätigen, dass Nikotin ein gesundheitsgefährdender Stoff ist. Ich möchte auch keine Unterscheidung zwischen E-Zigarette, Tabak-Zigarette und Alkohol machen und habe ja schon darauf hingewiesen, dass bestehende Regelungen nicht abschließend sind und sicher verbessert werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Schwarz MdL