
(...) Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät zu vorsichtigem Umgang mit den elektronischen Zigaretten. Ihr Hinweis, dass es bisher keine klaren gesetzlichen Regelungen für das elektronische Rauchen gibt, ist richtig. Sollten die Länder die elektronische Zigarette als Produkt zur Tabakentwöhnung einstufen, würde es sich um ein Arzneimittel handeln. (...)