(...) Dies bedeutet, dass die Beschäftigten für die letzten vier Jahre die Lohndifferenz einfordern können. Ebenso müssen dann die Sozialversicherungen ihre höheren Beiträge auch nachträglich einfordern. Dies sollte jedoch gerichtlich entschieden werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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